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  • Die Überweisung zu Ärztinnen und Ärzte anderer Fachgruppen bzw. in ein Krankenhaus muss aus medizinischen Gründen erfolgen.
  • Bitte verwenden Sie als behandelnde Ärztin bzw. behandelnder Arzt für die Überweisung die in Ihrem Bundesland vorgesehenen Vordrucke.  
  • Geben Sie die Verdachtsdiagnose, den Zweck der Überweisung und die Art bzw. Anzahl der gewünschten Leistungen an. Legen Sie auch relevante Informationen (z. B. Vorbefunde) bei.
  • Berücksichtigen Sie allfällige Bewilligungspflichten für bestimmte Leistungen.
  • Die Richtlinien über die ökonomische Krankenbehandlung sind einzuhalten.

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