Erstattungskodex

Im Erstattungskodex sind jene Arzneimittel aufgelistet, die in Österreich zugelassen sind und von der Sozialversicherung bezahlt werden. Mit dem Ökotool finden Sie immer das günstigste Medikament. Für manche Medikamente ist eine Bewilligung notwendig (Boxensystem).

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Neu im EKO

Im Erstattungskodex gibt es immer wieder Änderungen. Wir halten Sie monatlich auf dem Laufenden!

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Bewilligungen & Medikamente

Einen Großteil der Medikamente können Ärztinnen und Ärzte bewilligungsfrei verschreiben. Für manche ist jedoch eine Bewilligung durch den Medizinischen Dienst der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) nötig. Diese erhalten Sie durch einen Antrag über das Arzneimittel-Bewilligungs-Service (ABS).

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Arzneitaxe

Die Arzneitaxe bildet eine wichtige Grundlage der Medikamentenpreise und damit für die Abrechnung von Apotheken und Hausapotheken mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).

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Rezeptur­befugnis für Wahl­ärzte

Mit einer Rezepturbefugnis können auch Wahlärztinnen und Wahlärzte Rezepte auf Rechnung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ausstellen.

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Dokumentationspflicht & nachfolgende Kontrolle

Bei manchen Medikamenten, die auf Rechnung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) verschrieben werden, besteht laut Erstattungskodex eine Dokumentationspflicht. Diese überprüft die Sozialversicherung im Rahmen der „nachfolgenden Kontrolle“.

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Heilnahrung

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Heilnahrung.

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„Meine Praxis“

Magazin für Heilmittel und Versorgungsqualität

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Konsensus Heilmittel­­ökonomie

Der Newsletter "Konsensus Heilmittelökonomie" gibt einen Überblick über die laufenden Aktivitäten der Argumentationsgruppe Heilmittel.

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