Mit WAHonline können Wahlbehandlerinnen und Wahlbehandler Honorarnoten direkt an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) schicken. Für Wahlzahnärztinnen und Wahlzahnärzte nennt sich diese IT-Lösung WAZAonline.
WAHonline und WAZAonline
WAHonline und WAZAonline
WAHonline ist eine IT-Lösung, mit der Wahlbehandlerinnen und Wahlbehandler bezahlte Honorarnoten ihrer Patientinnen und Patienten mit deren Zustimmung online zur Kostenerstattung an die Krankenversicherung senden können. Das Einreichen durch die Versicherten selbst entfällt. WAHonline richtet sich an Wahlärztinnen und Wahlärzte bzw. Wahltherapeutinnen und Wahltherapeuten. Die IT-Lösung für Wahlzahnärztinnen und Wahlzahnärzte nennt sich WAZAonline.
Wahlärztinnen und Wahlärzte, die pro Jahr mindestens 300 Patientinnen und Patienten betreuen, sind seit 1.7.2024 verpflichtet, die Anträge auf Kostenerstattung für ihre Patientinnen und Patienten über WAHonline einzureichen.
Wahlärztinnen bzw. Wahlärzte mit weniger als 300 Patientinnen und Patienten pro Jahr, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie therapeutische Gesundheitsberufe können auf freiwilliger Basis ebenfalls WAHonline nutzen und ihren Patientinnen und Patienten diesen Service anbieten.
- Vorteile von WAHonline bzw. WAZAonline
- gesicherte und dokumentierte Übertragung der Rechnungsdaten (über ELDA, DaMe oder medicalnet)
- raschere Bearbeitung der Kostenerstattungsanträge
- niedrigere Papier- und Druckkosten
- geringerer administrativer Zeitaufwand
- Voraussetzungen und Kosten
- Sie verfügen über eine IT-Ausstattung samt Arzt-Software sowie eine Handy-Signatur und eine ELDA-Registrierung (www.elda.at).
- Die Informationen bzw. Unterlagen für Ihren Softwarehersteller (Organisationsbeschreibung und Datensatzschema) sowie Ihre ELDA-Benutzung stellt die ÖGK kostenlos zur Verfügung.
- Die Kosten der erforderlichen Softwareerweiterung in Ihrem System tragen Sie selbst.
- Was ist bei WAHonline bzw. WAZAonline zu beachten?
- Es gelten die Regeln für die Kostenerstattung für ÖGK-Versicherte: Die Patientin bzw. der Patient bezahlt zuerst das Honorar und erhält 80 % des Vertragstarifs. Einziger Unterschied: die Versicherten müssen dank WAHonline bzw. WAZAonline keinen Antrag auf Kostenerstattung an die ÖGK schicken.
- Sie können uns über WAHonline keine offenen Honorarnoten übermitteln, um z. B. Ihren Patientinnen und Patienten die Vorfinanzierung zu ersparen.
- Wenn Sie Leistungen erbringen, die auch von Kassenärztinnen und Kassenärzten angeboten werden: Orientieren Sie sich bitte an den regional gültigen Honorarordnungspositionen, denn eine Kostenerstattung ist nur möglich, wenn es eine vergleichbare Kassenleistung gibt.
- Für Einzelleistungen, für die es keine Honorarordnungsposition gibt, ist keine Kostenerstattung möglich.
- Die Frequenz Ihrer Datensatzübermittlung an die ÖGK sollte möglichst zeitnahe nach der Bezahlung des Honorars erfolgen.
- Sie können die Nutzung von WAHonline jederzeit einstellen. Wenn Sie eine Förderung erhalten haben, beachten Sie bitte die entsprechenden Bestimmungen.
Mehr Informationen zur Kostenerstattung für ÖGK-Versicherte
Links
- www.elda.at
Informationen zu ELDA
- WAHonline in ELDA
Informationen zu WAHOnline bei ELDA