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Die Honorare sind Teil des im jeweiligen Bundesland gültigen Gesamtvertrags. Die ÖGK verhandelt Anpassungen bzw. die Abgeltung neuer Leistungen mit den Landesärztekammern. Die regionalen Honorarordnungen sind in einem föderalistischen System historisch gewachsen und spiegeln regionale Besonderheiten wider. Sie enthalten neben einer Beschreibung der einzelnen Leistungen und den Tarifen auch weitere Bestimmungen, z. B. Limitierungen oder Indikationen für bestimmte Leistungen.