Mit der Günstigkeitsrechnung kann sich der nach a) bis d) ermittelte Tagsatz nur erhöhen, nicht jedoch reduzieren. Etwaige Nachzahlungen erfolgen automatisch.

Ohne Steuerbescheid kann keine Günstigkeitsrechnung erfolgen! Ein Steuerbescheid für das betreffende Jahr liegt unter Umständen nur nach Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung vor. Informieren Sie sich dazu vorab bitte bei Ihrem Finanzamt.

Der Betrag der Einkünfte aus dem Steuerbescheid (Summe der Einkünfte) ist in die folgende Formel einzusetzen:

(Summe der maßgeblichen Einkünfte × 0,62 + 4000)/365

Der Endbetrag aus der Formel ergibt den Tagesbetrag des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes.

Liegt der endgültig ermittelte Tagesbetrag unter EUR 39,33 (2023: EUR 35,85), so gebührt bei Erfüllung sämtlicher anderer Anspruchsvoraussetzungen auf Antrag ein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld als Sonderleistung in Höhe von EUR 39,33 (2023: EUR 35,85) täglich.