Hier finden Sie Informationen zum Kinderbetreuungsgeld-Konto (Pauschalsystem)

Hier finden Sie Informationen zum Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld


Die Wahl des Systems (und innerhalb des Kinderbetreuungsgeld-Kontos die Wahl der Anspruchsdauer/Variante) ist bei der erstmaligen Antragstellung zu treffen und bindet auch den zweiten Elternteil. Das heißt, Eltern müssen sich gemeinsam für eines der beiden Systeme entscheiden. Eine Änderung des Systems ist ausnahmslos nur binnen 14 Tagen ab erstmaliger Antragstellung möglich!

Eine Entscheidungshilfe für die Wahl des für Sie optimalen Kinderbetreuungsgeld-Systems bzw. innerhalb des Kinderbetreuungsgeld-Kontos der für Sie optimalen Anspruchsdauer bietet der Kinderbetreuungsgeld-Online-Rechner.


Kinderbetreuungsgeld-Konto

Einkommensabhängiges KBG


Anspruchsdauer wenn ein Elternteil bezieht

365 Tage bis 851 Tage

ab der Geburt des Kindes
365 Tage

ab der Geburt des Kindes


Anspruchsdauer wenn beide Elternteile beziehen

456 Tage bis 1063 Tage

ab der Geburt des Kindes,

wobei je nach Variante zwischen 91 und 212 Partner­tage dem zweiten Elternteil unübertragbar vorbehalten sind
426 Tage

ab der Geburt des Kindes,

wobei 61 Tage als Partnertage dem zweiten Elternteil unübertragbar vorbehalten sind


Höhe des KBG pro Tag

EUR 39,33 (2023: EUR 35,85) bis EUR 16,87 (2023: EUR 15,38)

abhängig von der gewählten Variante
80 Prozent vom (fiktiven) Wochengeld; zusätzlich erfolgt die Günstig­keitsrechnung anhand des Steuerbescheides aus dem Kalenderjahr vor der Geburt;

mind. EUR 39,33 bis max. EUR 76,60 (bis 2023: EUR 69,83 Euro)


Mindestbezugsdauer pro Block

61 Tage 61 Tage


Erwerbstätigkeit nötig?

neinmind. die letzten 182 Kalendertage vor Geburt/Mutterschutz: tatsächliche Ausübung einer kranken- und pensionsversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit


Zulässiger Zuverdienst pro Kalenderjahr

60 Prozent der Einkünfte des relevanten Kalenderjahres, mindestens

EUR 18.000,00 (bis 2022: EUR 16.200,00)
EUR 8.100,00 ((bis 2023: EUR 7.800,00), entspricht etwa der Geringfügigkeitsgrenze; jedoch kein gleichzeitiger Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zulässig


Zuschlag pro Mehrling pro Tag

plus 50 Prozent des gewählten Tagesbetrages kein Zuschlag


Beihilfe zum KBG

max. 365 Tage (durchgehend) je EUR 6,06
keine Beihilfe


Sonderfall: Bezugsverlängerung für einen Elternteil im Härtefall

91 Tage 61 Tage bei Verhinderung des 2. Elternteiles in der Höhe der Sonderleistung I (EUR 35,85)


Gleichzeitiger Bezug möglich?

max. 31 Tage (bei erstmaligem Wechsel), wodurch sich die Anspruchsdauer um diese Tage reduziert max. 31 Tage (bei erstmaligem Wechsel), wodurch sich die Anspruchsdauer um diese Tage reduziert


Partnerschaftsbonus möglich?

ja – bei annähernd gleicher Bezugsdauer beider Elternteile ja – bei annähernd gleicher Bezugsdauer beider Elternteile


Gemeinsamer Haushalt

Dauerhafte Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft und idente Hauptwohnsitz-Meldungen für mind. 91 Tage Dauerhafte Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft und idente Hauptwohnsitz-Meldungen für mind. 91 Tage