Eltern mit nur geringem Einkommen können eine Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld-Konto in Höhe von EUR 6,06 pro Tag beantragen.
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- Wer ist anspruchsberechtigt?
- Alleinerziehende, die Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld haben und nicht mehr als EUR 8.100,00 (bis 2023: EUR 7.800,00) im Kalenderjahr verdienen
- Elternteile, die in Ehe bzw. Lebensgemeinschaft leben bzw. verpartnert sind, wobei der beziehende Elternteil nicht mehr als EUR 8.100,00 (bis 2023: EUR 7.800,00 ) sowie der zweite Elternteil bzw. die Partnerin / der Partner nicht mehr als EUR 18.000,00 (bis 2022: EUR 16.200,00) im Kalenderjahr verdienen darf
Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe ist, dass das Kinderbetreuungsgeld zuerkannt worden ist.
Für Bezieherinnen und Bezieher des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes gebührt keine Beihilfe.
Die Beihilfe gebührt höchstens für die Dauer von 365 Tagen ab erstmaliger Antragstellung in der Höhe von EUR 6,06 täglich.
- Werden die Zuverdienstgrenzen überschritten, so gilt:
- Alleinerziehende: Wird die Zuverdienstgrenze um nicht mehr als 15 Prozent überschritten, so verringert sich die Beihilfe im betreffenden Kalenderjahr um den Überschreitungsbetrag. Wird die Zuverdienstgrenze um mehr als 15 Prozent überschritten, so ist die gesamte, im betreffenden Kalenderjahr bezogene Beihilfe an den Versicherungsträger zurückzuzahlen.
- Paare: Werden die beiden Zuverdienstgrenzen um jeweils nicht mehr als 15 Prozent überschritten, so verringert sich die Beihilfe im betreffenden Kalenderjahr um den Überschreitungsbetrag. Wird auch nur eine der beiden Zuverdienstgrenzen um mehr als 15 Prozent überschritten, so ist die gesamte im betreffenden Kalenderjahr bezogene Beihilfe an den Versicherungsträger zurückzuzahlen.
Die Rückforderung kann sich nicht nur gegen den beziehenden Elternteil, sondern auch gegen den anderen Elternteil oder gegen die Partnerin/den Partner richten
- Alleinerziehende: Wird die Zuverdienstgrenze um nicht mehr als 15 Prozent überschritten, so verringert sich die Beihilfe im betreffenden Kalenderjahr um den Überschreitungsbetrag. Wird die Zuverdienstgrenze um mehr als 15 Prozent überschritten, so ist die gesamte, im betreffenden Kalenderjahr bezogene Beihilfe an den Versicherungsträger zurückzuzahlen.
- Antrag
Füllen Sie den Antrag auf Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld vollständig aus (in jedem Fall sind auch Angaben zum zweiten Elternteil erforderlich).
Den ausgefüllten Antrag (im Original) und eventuell erforderliche Unterlagen können Sie in einer der Kundenservicestellen der ÖGK abgeben oder per Post schicken.
Per Fax oder E-Mail gestellte Anträge haben keine Rechtsgültigkeit und können nicht fertiggestellt werden.
- Erforderliche Unterlagen
Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)
Links
- services.bundeskanzleramt.gv.at
Hier finden Sie den KBG-Online-Rechner für Geburten ab 1.3.2017