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Ordinationsbedarf Steiermark

Bei Anforderungen des Ordinationsbedarfes (Verbandstoffe, Behandlungsbehelfe bzw. Einmalspritzen und -nadeln) beachten Sie bitte folgende Punkte:



  • Als Anforderungsmenge sind bitte Stückzahlen anzugeben. Dies gilt ausnahmslos für alle Produkte. Wenn beispielsweise eine Packung mit 100 Spritzen benötigt wird, ist die Stückzahl „100“ anzugeben, um eine Packung zu erhalten.     
  • Der Anforderungszyklus ist vierteljährlich - zu Beginn des jeweiligen Quartals. Die Bearbeitung erfolgt somit Anfang Jänner, April, Juli und Oktober.     
  • Im rechts beigefügten Katalog „Verbandstoffe/Behandlungsbehelfe“ finden Sie die Bestellnummern.
  • Die Formulare für die Anforderungen der Verbandstoffe, Behandlungsbehelfe bzw. Einmalspritzen und -nadeln sind ebenfalls rechts hinzugefügt.



WICHTIG:
Anforderungsanträge mit den alten Nummern können nicht mehr bearbeitet werden.


Zuletzt aktualisiert am 04. Mai 2023