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Entscheidungen der Hearingkommission


Gemäß § 11 Absatz 6 der gesamtvertraglichen Vereinbarung betreffend Richtlinien für die Auswahl der Vertragsärztinnen/-ärzte (Niederlassungsrichtlinien)
i.d.g.F. ist die ÖGK verpflichtet, die Begründung der Entscheidung für den/die im Hearing ausgewählten Bewerber/-innen auf der Homepage der ÖGK zu veröffentlichen.

Entscheidung der Hearingkommission
Planstelle für
Allgemeinmedizin in Klosterneuburg
fürFrau Dr. Michaela LUKAS-DENK
Begründung:

Alle Bewerberinnen sind fachlich gut geeignet und haben sich gut präsentiert. Dr. Lukas-Denk hat eine längere Berufserfahrung als Allgemeinmedizinerin und außerdem eine stärkere Verwurzelung in Klosterneuburg - sie ist als Schulärztin tätig. Darüber hinaus ist sie bereits als Wahlärztin vor Ort tätig.

Entscheidung der Hearingkommission
Planstelle für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten in Klosterneuburg fürHerrn Dr. Christoph BRAND
Begründung:

Alle Bewerber sind fachlich gut geeignet. Durch das von Dr. Brand vorgelegte schlüssige Ordinationskonzept ist die kontinuierliche Weiterbetreuung der Patienten gewährleistet. Dr. Brand bewies außerdem durch seine mehrfachen Bewerbungen sein Interesse an der Führung einer Vertragsordination als Facharzt.

Hearingkommission, September 2020

Zuletzt aktualisiert am 28. Februar 2024