Gemäß § 11 Absatz 6 der gesamtvertraglichen Vereinbarung betreffend
Richtlinien für die Auswahl der Vertragsärztinnen/-ärzte
(Niederlassungsrichtlinien)
i.d.g.F. ist die ÖGK verpflichtet, die Begründung der Entscheidung für den/die im Hearing ausgewählten Bewerber/-innen auf der Homepage der ÖGK zu veröffentlichen.
Entscheidung der Hearingkommission | ||
Planstelle für Allgemeinmedizin in Klosterneuburg | für | Frau Dr. Michaela LUKAS-DENK |
Begründung: Alle Bewerberinnen sind fachlich gut geeignet und haben sich gut präsentiert. Dr. Lukas-Denk hat eine längere Berufserfahrung als Allgemeinmedizinerin und außerdem eine stärkere Verwurzelung in Klosterneuburg - sie ist als Schulärztin tätig. Darüber hinaus ist sie bereits als Wahlärztin vor Ort tätig. |
Entscheidung der Hearingkommission | ||
Planstelle für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten in Klosterneuburg | für | Herrn Dr. Christoph BRAND |
Begründung: Alle Bewerber sind fachlich gut geeignet. Durch das von Dr. Brand vorgelegte schlüssige Ordinationskonzept ist die kontinuierliche Weiterbetreuung der Patienten gewährleistet. Dr. Brand bewies außerdem durch seine mehrfachen Bewerbungen sein Interesse an der Führung einer Vertragsordination als Facharzt. |
Hearingkommission, September 2020