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Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK)
Versorgungsmanagement 3

Rückfragen zu Richtlinien

Was sind Richtlinien und wozu sind sie notwendig?

Die ÖGK wird durch Beiträge finanziert und ist gegenüber der Solidargemeinschaft verpflichtet, die begrenzten Mittel ökonomisch und effizient einzusetzen. Das bedeutet auch eine Verantwortung für die Vertragspartner. Sowohl für die ÖGK als auch für ihre Vertragspartner gelten verschiedene Richtlinien, die der Dachverband der Sozialversicherung herausgibt und die für Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen sorgen. Ein wichtiger gesetzlicher Grundsatz für Krankenbehandlung und Verschreibung lautet: ausreichend und zweckmäßig, aber nicht mehr als notwendig.


Welche Richtlinien gibt es?

Was sind die wesentlichen Inhalte?

  • Allgemeine Grundsätze über ökonomische Krankenbehandlung und Verschreibung: Im Mittelpunkt steht ein günstiges Verhältnis zwischen den Kosten bzw. eingesetzten Mitteln und dem Behandlungserfolg. Stehen mehrere gleich wirksame Optionen zur Verfügung, soll jene Option angewandt werden, die die geringsten Kosten verursacht. Das gilt für Diagnostik, Therapie, Medikamente (Heilmittel), Heilbehelfe und Hilfsmittel gleichermaßen.
  • Details zu einer eventuell notwendigen Bewilligung von Leistungen, Medikamenten und Heilbehelfen durch den Medizinischen Dienst der ÖGK
  • Details zur Verschreibung von Medikamenten (Heilmitteln), zur entsprechenden Dokumentation und zum Umgang mit Kassenrezepten: Eine wichtige Grundlage bildet hier der Erstattungskodex.

Wird die Einhaltung der Richtlinien kontrolliert?

Die ÖGK überprüft, ob die abgerechneten Leistungen aus medizinischer Sicht plausibel sind und den Grundsätzen der Behandlungsökonomie entsprechen. Es gibt sowohl routinemäßige Vertragspartnerkontrollen (Stichproben) als auch Überprüfungen im konkreten Anlassfall. Wichtig ist uns der persönliche Kontakt mit unseren Vertragspartnern: So lassen sich Fragen zur Leistungsabrechnung am besten klären.