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Die wichtigste Voraussetzung für einen Kassenvertrag ist die Zulassung durch die jeweilige Ärztekammer bzw. Zahnärztekammer. Dafür gelten einige Kriterien, z. B. zu Staatsbürgerschaft, Deutschkenntnissen, geleistetem Zivil- bzw. Wehrdienst etc. Das „ius practicandi“, dass Sie nach Abschluss Ihres Studiums und Ihrer praktischen Ausbildung erhalten, berechtigt Sie zur Berufsausübung.