Wir weisen darauf hin, dass ausschließlich der im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) amtlich verlautbarte Erstattungskodex rechtlich verbindlich ist.
Die letztendliche Entscheidung, welche Arzneispezialitäten im konkreten Einzelfall therapeutisch geeignet sind, obliegt der verschreibenden Ärztin bzw. dem verschreibenden Arzt.