Informationen für Wahlbehandlerinnen und Wahlbehandler
Wahlbehandler
Rezepturbefugnis für Wahlärzte
Mit einer Rezepturbefugnis können auch Wahlärztinnen und Wahlärzte Rezepte auf Rechnung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ausstellen.
Wahltherapeuten
Versicherte der ÖGK können die Rechnung für eine Therapie einreichen. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
WAHonline und WAZAonline
Mit WAHonline können Wahlbehandlerinnen und Wahlbehandler Honorarnoten direkt an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) schicken.
Für Wahlzahnärztinnen und Wahlzahnärzte nennt sich diese IT-Lösung WAZAonline.