E-Card Nutzungs­vereinbarung und e-card Basis-Wahlpartner für Wahl­ärztinnen und Wahl­ärzte

Mit einer e-Card Nutzungsvereinbarung können auch Wahlärztinnen und Wahlärzte Medikamenten-Rezepte ausstellen, ohne dass die ÖGK-Versicherten Privatrezepte in Kassenrezepte „umschreiben“ lassen müssen, elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldungen abgeben und vieles mehr. 

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Wahltherapeuten

Versicherte der ÖGK können die Rechnung für eine Therapie einreichen. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

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WAHonline und WAZAonline

Mit WAHonline können Wahlbehandlerinnen und Wahlbehandler Honorarnoten direkt an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) schicken.

Für Wahlzahnärztinnen und Wahlzahnärzte nennt sich diese IT-Lösung WAZAonline.

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