Informationen für Wahlbehandlerinnen und Wahlbehandler
Wahlbehandler
E-Card Nutzungsvereinbarung und e-card Basis-Wahlpartner für Wahlärztinnen und Wahlärzte
Mit einer e-Card Nutzungsvereinbarung können auch Wahlärztinnen und Wahlärzte Medikamenten-Rezepte ausstellen, ohne dass die ÖGK-Versicherten Privatrezepte in Kassenrezepte „umschreiben“ lassen müssen, elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldungen abgeben und vieles mehr.
Wahltherapeuten
Versicherte der ÖGK können die Rechnung für eine Therapie einreichen. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
WAHonline und WAZAonline
Mit WAHonline können Wahlbehandlerinnen und Wahlbehandler Honorarnoten direkt an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) schicken.
Für Wahlzahnärztinnen und Wahlzahnärzte nennt sich diese IT-Lösung WAZAonline.