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Gesundheitsförderungskommission


Die Gesundheitsförderungskommission beschäftigt sich mit allen Gesundheitsförderungsprojekten, die entweder einen präventiven bzw. gesundheitsförderlichen Aspekt aufweisen, mit dem österreichweiten Gesamtrahmen für die inhaltlichen Schwerpunkte für die Jahre 2013 bis 2022 sowie der Gesundheitsförderungsstrategie Vorarlberg übereinstimmen.


Die Gesundheitsförderungskommission setzt sich aus Mitgliedern der beiden Finanzierungspartner – Land Vorarlberg sowie Sozialversicherungsträger – zusammen. Es handelt sich um ein empfehlendes Gremium.

Mitglieder der Gesundheitsförderungskommission
Mitglied aus der Abt. IVa Mitglied der ÖGK
Mitglied aus der Abt. IVb Mitglied der ÖGK
Mitglied aus der Abt. IVd Mitglied der ÖGK
Mitglied des Landesschulrats Mitglied der SVS 
Vorsitz: zuständiger Geschäftsführer des Landesgesundheitsfonds


Die Hauptaufgabe der Gesundheitsförderungskommission ist es, eine systematische und detaillierte Bewertung und Reihung der geplanten und eingereichten Gesundheitsförderungsprojekte anhand einer Richtlinie und diverser Bewertungsschlüssel vorzunehmen.


Des Weiteren berät dieses Gremium über die Förderungsdauer eines eingereichten Gesundheitsförderungsprojektes bzw. einer Maßnahme. Es wird eine Empfehlung an die Landes-Zielsteuerungskommission des Landesgesundheitsfonds Vorarlberg verfasst, die dieser als Grundlage für die Vergabe der Gesundheitsförderungsmittel  dient.


Projektförderanträge und geplante Maßnahmen können bei der Gesundheitsförderungskommission jederzeit eingebracht werden. Die Antragstellerin und der Antragsteller sollten bei Antragsstellung beachten, dass die Gesundheitsförderungskommission vierteljährlich einberufen wird und die Empfehlung an die Landes-Zielsteuerungskommission zur Beschlussfassung ergeht. Die Gesundheitsförderungsprojekte werden nach Maßgabe der vorhandenen Mittel des Förderbudgets für das jeweilige Folgejahr bewilligt.


Eine Ausnahme stellen die Kleinstprojektanträge dar, die in einem verkürzten Vergabeverfahren gestellt werden können.


Für die Gesundheitsförderungskommission besteht eine Geschäftsordnung.

Zuletzt aktualisiert am 02. November 2021