Allgemeine Informationen
Der Gesundheitsförderungsfonds wurde infolge der Gesundheitsreform 2012/2013 für die Dauer von 10 Jahren (2013 bis 2022) errichtet und um ein weiteres Jahr (bis Ende 2023) verlängert. Durch die vorhandenen Gelder soll die Gesundheitsförderung und Prävention gestärkt werden.
Welche Projekte werden gefördert?
Projekte bis 3.000 €
Gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Unternehmen können Anträge einbringen. Auch Institutionen, Schulen sowie Privatpersonen können Kleinprojekte bis 3.000 € einreichen.
Verwenden Sie bitte den „Projektförderantrag Kleinprojekte“ (siehe Formulare).
Projekte ab 3.000 €
Nur gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Unternehmen und Institutionen können diese Förderung erhalten.
Verwenden Sie bitte den „Projektförderantrag regulär“ sowie das Formular „Projektbudget und Projektabrechnung - VORLAGE“ (siehe Formulare).
Wie können Sie ein Projekt einreichen?
Wenn Sie Projektförderanträge ausfüllen und speichern wollen, ist die neueste Version des Adobe Readers notwendig. Diesen können Sie kostenlos herunterladen (siehe unter Mehr im Internet).
Bitte halten die die Richtlinien für Projekteinreicher (siehe Formulare) ein. Nur so können sie eine Förderung erhalten.
Ein wichtiger Hinweis für Sie:
Die Gesundheitsförderungskommission und die Landeszielsteuerungskommission entscheiden über die Vergabe und Höhe der Förderung.
Bitte füllen Sie den Projektförderantrag aus und senden diesen an
Wichtig für die Bewertung ist nur der ausgefüllte Projektförderantrag, der Zeitplan und das Projektbudget. Bitte senden Sie keine darüber hinausgehenden Informationen oder Unterlagen mit.