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Informationen für Zahnärzte

Das Projekt „Individuelle Intensivbetreuung für Kinder mit hohem Kariesrisiko bzw. Kariesbefall“ richtet sich an fünf- bis 14-jährige Kinder, die in Oberösterreich wohnhaft sind. Im Rahmen dieses Projekts wird den Kindern ein Zahnpass zur Verfügung gestellt. Dieser enthält Gutscheine für bestimmte Leistungen. 


Anspruch auf einen Zahnpass 

Folgende in Oberösterreich versicherte Kinder mit entsprechendem Risiko haben Anspruch auf einen Zahnpass: 

Alter der Kinder Kariesrisiko
  5 –  7 Jahre dmf/DMF (t/T) > 5 oder D (T) > 0
  8 –  9 Jahre dmf/DMF (t/T) > 7 oder D (T) > 2
10 – 14 Jahre DMF (S) an Approximal-/Glattflächen > 0

Kinder die in Oberösterreich wohnen, jedoch bei der Österreichischen Gesundheitskasse bzw. den  Österreichischen Krankenversicherungsträger versichert sind, erhalten einen Zahnpass bzw. können die Gutscheine einlösen. Allerdings nur bei oberösterreichischen Zahnärztinnen und Zahnärzten. 

Teilnahme von Zahnärzten und Zahnärztinnen am Projekt

Abgabe eines Zahnpasses

Falls bei einem Kind ein erhöhtes Kariesrisiko festgestellt wird, kann es in das Programm aufgenommen werden.

  • Sie rechnen die Begutachtung des Kindes über die Untersuchungsliste (245.5 KB) ab.
  • Feststellung Zahnstatus inkl. Berechnung des Score (Summe der Anzahl der kariösen, fehlenden und gefüllten Zähne) und Eintragung in den Zahnpass.
  • Stempel des Zahnarztes / der Zahnärztin und Datum der Ausgabe des Zahnpasses oder Zahn-Terminpasses auf der letzten Seite.
  • Sie übergeben an die Eltern den Zahnpass und ein dazugehöriges Informationsschreiben (243.8 KB).
  • ACHTUNG: Falls Sie eine Liste aus Ihrem Softwareprogramm erstellen können, wo alle Angaben laut Untersuchungsliste abgebildet sind, können Sie uns diese statt der Untersuchungsliste zukommen lassen, bitte jedoch abgestempelt und unterschrieben.

Abrechnung von Leistungen 

Die Abrechnung erfolgt direkt mit der ÖGK und zwar quartalsweise elektronisch anhand der Untersuchungsliste und der ausgefüllten Gutscheine.

Die Liste mit den einzelnen Abrechnungspositionen entnehmen Sie bitte  hier (99.5 KB) bzw. dem letzten Service Info oder Rundschreiben .

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Bei Entgegennahme eines Gutscheines ist für die Gutscheinleistung keine Einhebung eines Differenzbetrages zulässig.


Zahnärztliche Untersuchungen für den Eltern-Kind-Zuschuss (Vorsorgeheft Land OÖ)

  • Das Land OÖ leistet seit Jahren einen Eltern-Kind-Zuschuss für Eltern, die mit ihren Kindern die in einem Vorsorgeheft (451.1 KB) abgebildeten Gesundheitsleistungen konsumieren. Das Vorsorgeheft erhalten die Eltern meistens vom Kinderarzt oder der Kinderärztin oder vom Hausarzt oder der Hausärztin.
  • Seit 01.01.2019 sind zusätzlich zwei zahnärztliche Grunduntersuchungen der Kinder verpflichtend für den Anspruch auf den Eltern-Kind-Zuschuss erforderlich. Der Zuschuss beträgt aktuell EUR 405 (aufgeteilt auf drei Raten je EUR 135) .
  • Die Untersuchungen sind zwischen dem 5.und 6. Geburtstag sowie zwischen dem 8. und 9. Geburtstag des Kindes durchzuführen.
  • Für die Durchführung dieser Grunduntersuchungen samt Bestätigung im Vorsorgeheft des Landes OÖ wurden neue Leistungspositionen (99.5 KB) zur Honorarabrechnung geschaffen. Im Rahmen dieser Untersuchung erhalten Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko einen Zahnpass, Kinder ohne erhöhtes Kariesrisiko bekommen einen Zahn-Terminpass (2.63 MB) (ohne Gutscheine).
  • Für die Ausgabe des Zahnpasses bei Kindern mit erhöhtem Kariesrisiko ohne Bezug zum Eltern-Kind-Zuschuss (also außerhalb der Altersklassen für die Grunduntersuchungen bzw. wenn Eltern den Zuschuss nicht in Anspruch nehmen wollen) kann weiterhin die Pos. GF1 abgerechnet werden.

 

Zuletzt aktualisiert am 25. April 2023