Wenn eine Pharmafirma ein Medikament erfindet, kann sie darauf ein Patent anmelden und damit anderen Firmen die Herstellung verbieten. Wenn nach einer gewissen Zeit das Patent abläuft, dürfen auch andere Hersteller das Medikament produzieren. Eine solche Kopie des Original-Medikaments nennt man Generikum (Mehrzahl: Generika). Generika werden in Österreich dann zugelassen, wenn ihre Hersteller beweisen können, dass sie die gleiche therapeutische Wirksamkeit wie das Original haben. Somit ist ein Generikum zweimal getestet, bevor es auf den Markt kommt: zuerst als Original und dann noch einmal als „Nachbau“.
Generika sehen anders aus und haben einen anderen Namen als das Original-Medikament. Sie enthalten aber die gleichen Wirkstoffe in derselben Konzentration wie Medikamente, deren Patente abgelaufen sind.
Weil bei der Herstellung von Generika viel geringere Entwicklungskosten anfallen, kosten sie meist weniger als Originale, und das bei gleicher therapeutischer Wirksamkeit. Generika werden seit vielen Jahren von Ärzten und Ärztinnen erfolgreich verordnet. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag dafür, dass die Versorgung mit Medikamenten für alle leistbar bleibt.