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ÖGK fördert Selbsthilfegruppen

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) unterstützt als Teil der Sozialversicherung Selbsthilfegruppen finanziell. Für regionale und lokale Aktivitäten stehen für ganz Österreich jährlich rund EUR 300.000 zur Verfügung.


Was tun Selbsthilfegruppen? 

In Selbsthilfegruppen helfen sich Menschen gegenseitig bei der Bewältigung ihrer Gesundheitsprobleme. Lokale und regionale Initiativen sind getragen vom Engagement ihrer Mitglieder. Mit einfachsten Mitteln schaffen sie die Möglichkeit zum sozialen Austausch, zur Information und Vernetzung zwischen den Betroffenen verschiedener Gesundheitsprobleme.  

Welche Unterstützung geben die ÖGK bzw. die Sozialversicherung? 

  • Es gibt ein österreichweites Förderpaket für Selbsthilfegruppen, getragen von der Sozialversicherung, dem Fonds Gesundes Österreich und dem Sozialministerium. Für regionale und lokale Aktivitäten von Selbsthilfegruppen stehen für Österreich jährlich rund EUR 300.000 zur Verfügung. Um Anträge und Verteilung kümmert sich die jeweilige Landesstelle der ÖGK als Teil der Sozialversicherung.  

Welche Projekte können gefördert werden? 

Sie können die Förderung für konkrete und zeitlich befristete Projekte beantragen, die über das normale Maß der Selbsthilfearbeit hinausgehen. Das Projekt muss sich klar vom Routinebetrieb abgrenzen. Projektziele, die wir fördern, sind:

  • Information und Aufklärung
  • Förderung der Gesundheitskompetenz der Mitglieder
  • Qualifizierungsmaßnahmen für die Selbsthilfearbeit
  • Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Veranstaltungen) 

Für welchen Zeitraum ist eine Förderung möglich? 

  • Wir fördern Projekte, die in Planung sind, also noch nicht begonnen haben, und nach Zuerkennung der Förderung starten.
  • Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Wer kann eine Förderung beantragen? 

  • Selbsthilfegruppen
  • Selbsthilfeorganisationen bzw. ihre Landesverbände, Landes-Dachverbände bzw. Kontaktstellen 

Wie hoch ist der Förderbetrag? 

Der Förderbetrag hängt vom Förderprojekt ab. Bitte begründen Sie die beantragte Summe.

  • Selbsthilfegruppen: maximaler Förderbetrag EUR 2.000,-
  • Selbsthilfeorganisationen: keine Höchstgrenze 

Wie beantragt man die Förderung? 

Laden Sie das für Ihr Selbsthilfeangebot richtige Antragsformular (Selbsthilfegruppe oder Selbsthilfeorganisation) herunter und füllen Sie es am Computer aus. Scannen Sie das unterschriebene Antragsformular ein und schicken Sie es inkl. etwaiger Beilagen an die Ansprechperson in der zuständigen Landesstelle der ÖGK:

Wien
ÖGK W
Elisabeth Modl
selbsthilfegruppen@oegk.at
Niederösterreich
ÖGK NÖ Sonrid Venturini sonrid.venturini@oegk.at
Dachverband NÖ Selbsthilfe Katharina Ruby ruby@selbsthilfenoe.at
Burgenland
ÖGK B
Elisabeth Modlselbsthilfegruppen@oegk.at
Oberösterreich
ÖGK OÖ  Wolfgang Paulowitsch-Laskowski wolfgang.paulowitsch-laskowski@oegk.at
Selbsthilfe OÖ Dachverband der Selbsthilfegruppen Manuela Bruckmüller office@selbsthilfe-ooe.at
Steiermark
ÖGK ST Harald Gruber selbsthilfe-15@oegk.at

Selbsthilfe Steiermark

 Elisabeth Bachler elisabeth.bachler@selbsthilfe-stmk.at
Kärnten
ÖGK K Christiane Dabernig-Sadila christiane.dabernig-sadila@oegk.at
Dachverband Selbsthilfe Kärnten
Birgit Gesierich
selbsthilfe@selbsthilfe-kaernten.at
Salzburg
ÖGK S Bernhard Wollner
bernhard.wollner@oegk.at
Tirol
ÖGK T Senara Bergheim
senara.bergheim@oegk.at
Dachverband Selbsthilfe Tirol
Maria Pflanzner-Stockl
maria.pflanzner@selbsthilfe-tirol.at
Vorarlberg
ÖGK V  Corina Gasser
 corina.gasser@oegk.at


Wie kann ich eine Förderung für bundesweite Selbsthilfeorganisationen einreichen?

In Ergänzung der Förderung regionaler und lokaler Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen, unterstützt die österreichische Sozialversicherung bundesweite themenbezogene Selbsthilfeorganisationen. Die Österreichischen Kompetenz- und Servicestelle für Selbsthilfe (kurz: ÖKUSS) übernimmt die Administration der Förderung. Auf der Website der ÖKUSS finden Sie alle Informationen rund um diese Förderung sowie weitere Angebote und Aktivitäten der ÖKUSS.


Zuletzt aktualisiert am 24. April 2023