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Betriebsärztlicher Dienst


Leitung

MedR. Dr. Peter Traxler

Lage

Versorgungsgebäude, UG

Vortragstätigkeiten

Im Hanusch-Krankenhaus Wien im Rahmen der Ärztlichen Fortbildung, sowie der innerbetrieblichen Weiterbildung für alle Berufsgruppen zu Themen wie, Impfungen, Hepatitis, AIDS, postexpositionelle Prophylaxe, Tropenmedizin, Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz, Burn-out-Syndrom, Mobbing etc.

Glaxo-Wellcome-Academy: Tropenmedizin, Malaria.

Seit geraumer Zeit schon verändert sich das Spannungsfeld Arbeitsplatz – Mensch. Im modernen Berufsleben mit Maschinen und computergestützen Arbeitsvorgängen weicht die Entscheidung des Handelns vielfach dem Zwang des Funktionierens. Die Aufmerksamkeitsbelastung hat zugenommen.
Zu diesem allgemeinen Trend addieren sich die besonderen Belastungen während der Arbeit in einem Krankenhaus, erwähnenswert sind etwa die erhöhte Infektionsgefahr, chemische und aktinische Noxen, etc., aber auch der psychische Stress bei der unausweichlichen Konfrontation mit Leid, Sterben und dem damit einhergehenden Gefühl der Ohnmacht. Auf der anderen Seite wissen wir alle um die wunderbaren und lehrenden Erfahrungen in unseren Berufen, die wir manchmal sogar in Grenzsituationen eigener Belastbarkeit erleben. Der betriebsärztliche Dienst soll nun beitragen, das hochsensitive “Netzwerk Krankenhaus” mitzustabilisieren und ein harmonisches Gleichgewicht der unzähligen Handlungsabläufe und Vorgänge aufrechtzuerhalten.

Ein weitgefächertes Betätigungsfeld bedarf der umsichtigen Erschließung. So lautet der definierte Auftrag an den Arbeitsmediziner - AM, gesundheits- und leistungsrelevante Faktoren im betrieblichen Geschehen zu erkennen, zu bewerten und mit dem Einsatz des entsprechenden Fachwissens für die Erhaltung und Förderung der Gesundheit, der Arbeitszufriedenheit und der Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer/innen zu sorgen.

Der AM verfügt über Fachkompetenz in arbeitsmedizinischen Fragen, ist bei seinen ärztlichen Handlungen weisungsfrei und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht (“Stabstelle”). Er arbeitet sowohl eigenständig als auch in interdisziplinären Teams, ist für jeden und jede Mitarbeiter/in direkt erreichbar und befindet sich somit außerhalb der in Großbetrieben vorherrschenden, vertikalen Kommunikationsstrukturen. Als unabhängiger, sachverständiger Berater steht er sowohl Arbeitgeber/innen als auch Arbeitnehmer/innen
in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung zur Verfügung. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, aufgetretene, erkannte oder geäußerte Mängel, Beschwerden, Vorschläge, Ideen, Visionen durch den “Filter des gemeinsamen Nenners” zu erkennen und zu bewerten. Ein Maximum an sachrelevanten Informationen für das jeweilige Entscheidungszentrum begünstigt weiterführende Veränderungen. Der AM soll die Bedeutung und Relevanz der organisatorischen und hierarchischen Strukturen des Unternehmens für seine Aufgaben zielorientiert nützen, in administrativen und ablaufrelevanten Belangen stellt er das Einvernehmen mit der Spitalsleitung her, die betriebsärztliche Einrichtung selbst führt er eigenständig.

Analyse, Bewertung und Verbesserungsstrategien von Belastungen am Arbeitsplatz

Erfassung
Der AM beobachtet, analysiert und bewertet leistungsbeeinflussende, gesundheitsgefährdende und krankmachende Belastungen, die durch die folgenden Faktoren ausgelöst werden können: Arbeitsorganisation, Arbeitsstätten, Arbeitsplätze, Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe.

Begehungen
Durch Arbeitsplatzbegehungen, oftmals in Zusammenarbeit mit dem sicherheitstechnischen Dienst, beschafft er sich die nötigen Kenntnisse über Belastungen der Arbeitnehmer/innen und entscheidet über eventuell notwendige weiterreichende Analysen.

Bewertung
Bei Bedarf veranlasst oder führt er Messungen physikalischer und/oder chemischer Einflüsse durch, erhebt ergonomische Kenngrößen und informiert sich anhand von Arbeitsmittel- bzw. arbeitsstoffbezogenen Beschreibungen, um die festgestellten Belastungen hinsichtlich ihrer arbeitsmedizinischen Relevanz bewerten zu können.

Arbeitsmedizinische Untersuchungen
Anhand der am jeweiligen Arbeitsplatz auftretende Gefährdungen legt der AM gemeinsam mit dem zuständigen Arbeitsinspektorat fest, welche medizinischen Untersuchungen durchzuführen sind. Dabei kann es sich um Eignungs- und Folgeuntersuchungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften bzw. um sonstige arbeitsmedizinisch notwendige Erhebungen handeln, wie z.B. Untersuchungen bei Xylolexposition; Antikörpersuchtests nach Nadelstichverletzungen (postexpositionelle Prophylaxe) bzw. für die Erhebung des jeweiligen Impfstatus, Überwachung von Zytostatika-Arbeitsplätzen etc.

Gesundheitsförderung
Diese Programme beziehen sich auf die Zusammenhänge zwischen Arbeit, Lebensstil und Gesundheit. Sie umfassen beispielsweise Impfaktionen, Suchtprävention und Stressmanagement sowie die innerbetriebliche Vortragstätigkeit des Betriebsarztes.

Katastrophenpläne
Der AM arbeitet in den entsprechenden Ausschüssen bei der Erstellung von Kriseninterventionsplänen mit.

Umweltmanagement
Der AM berät über die Erfassung von umweltschädlichen Belastungen sowie deren Vermeidung oder Entsorgung und schlägt alternative Möglichkeiten vor.