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Bei klinischen Vertragspsychologinnen bzw. klinischen Vertragspsychologen übernehmen wir die Kosten für die diagnostische Leistung, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Klinische Wahlpsychologinnen bzw. klinische Wahlpsychologen haben mit den Krankenversicherungsträgern keine Verträge abgeschlossen. Sie sind somit nicht an die Tarife der Krankenversicherungsträger gebunden und können die Höhe ihrer Honorare für die klinisch psychologische Diagnostik frei bestimmen. Sie müssen die Rechnung selbst bezahlen. Ihr Krankenversicherungsträger erstattet Ihnen einen Teil der entstandenen Kosten.