Bei der klinisch psychologischen Diagnostik werden durch Gespräche, standardisierte psychologische Testverfahren und Verhaltensbeobachtungen systematisch Informationen gesammelt und aufbereitet. Die Kosten dafür übernimmt die Sozialversicherung.
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Bei klinischen Vertragspsychologinnen bzw. klinischen Vertragspsychologen übernehmen wir die Kosten für die diagnostische Leistung, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Klinische Wahlpsychologinnen bzw. klinische Wahlpsychologen haben mit den Krankenversicherungsträgern keine Verträge abgeschlossen. Sie sind somit nicht an die Tarife der Krankenversicherungsträger gebunden und können die Höhe ihrer Honorare für die klinisch psychologische Diagnostik frei bestimmen. Sie müssen die Rechnung selbst bezahlen. Ihr Krankenversicherungsträger erstattet Ihnen einen Teil der entstandenen Kosten.
- Verordnung
Um klinisch-psychologische Diagnostik auf Kosten der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zu erhalten, benötigen Sie eine Zuweisung durch:
- (Vertrags)ärztin oder (Vertrags)arzt
- Psychotherapeutin oder Psychotherapeut
- Vertragseinrichtung oder eigene Einrichtung eines Versicherungsträgers
Diese können im Vertrags- oder Wahlbereich tätig sein.
Die Zuweisung muss eine Verdachtsdiagnose sowie eine präzise Fragestellung enthalten.
- Bewilligung
Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist eine Bewilligung derzeit nicht notwendig!
- Behandlung
Vertragspsychologinnen oder -psychologen können die durchgeführten Behandlungen direkt mit der Kasse abrechnen. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
Wahlpsychologinnen oder -psychologen haben keinen Vertrag mit der ÖGK. Dort müssen Sie das Honorar für die Behandlungen zunächst selbst bezahlen und können dann um Kostenerstattung ansuchen.
- Kostenerstattung
Sie benötigen dafür:
- Das Service
Rechnung einreichen
- Geben Sie dort Ihre Bankverbindung an (IBAN und BIC).
- Zuweisung, welche eine präzise Fragestellung und eine Verdachtsdiagnose zu enthalten hat, aus der hervorgeht, dass das Vorliegen einer Krankheit vermutet wird.
- Bezahlte Honorarnote (Original oder Duplikat) mit
- detaillierten Angaben zu den erbrachten Leistungen (Behandlungsdaten, Behandlungsdauer, Diagnose)
- den persönlichen Daten der Patientin bzw. des Patienten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer)
- Stempel der Leistungserbringerin bzw. des Leistungserbringers
- Zahlungsnachweis
- bei Barzahlung: Zahlungsvermerk auf der Honorarnote
- bei Zahlung mit Erlagschein: Einzahlungsabschnitt (auch Kopie)
- bei elektronischer Bezahlung: Nachweis der Abbuchung (z.B. Protokollauszug, Bankauszug)
Die Höhe der Kostenerstattung beträgt gemäß gesetzlicher Bestimmungen 80 Prozent jenes Tarifes, den die ÖGK einer Vertragspsychologin bzw. einem Vertragspsychologen für die klinisch psychologische Diagnostik bezahlt.
- Das Service
Dateien
Klinisch-psychologische Diagnostik Vertragspartner (266.1 KB)
Liste der ÖGK Vertragspartnerinnen und Vertragspartner für klinisch-psychologische Diagnostik
Links
http://klinischepsychologie.ehealth.gv.at/
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