Die neue Regelung gilt für Anspruchsberechtigte ab dem vollendeten vierten Lebensjahr (= vierter Geburtstag). Die Versorgung erfolgt künftig über Vertragspartnerbetriebe der ÖGK im Bereich saugende Inkontinenz. Das sind alle Orthopädietechniker und Orthopädietechnikerinnen bzw. Bandagistinnen und Bandagisten in ganz Österreich sowie die Firma Lohmann und Rauscher. In Vorarlberg erfolgt die Versorgung durch eine eigene Abgabestelle der ÖGK.