Die Österreichische Gesundheitskasse stellt insulinpflichtigen Diabetikerinnen und Diabetikern den erforderlichen Bedarf zur Selbstkontrolle (z.B. Blutzuckermessgerät) und den Folgebedarf (z.B. Lanzetten) zur Verfügung.
Für nicht insulinpflichtige Diabetikerinnen und Diabetiker wird der Folgebedarf zur Verfügung gestellt.
Wie erhalte ich ein Blutzuckermessgerät?
- Das Blutzuckermessgerät wird von einer Ärztin oder einem Arzt auf einem "Verordnungsschein für Heilbehelfe und Hilfsmittel" verordnet (gültig für 30 Tage ab Ausstellungsdatum). Insulinpflichtige Versicherte bzw. Angehörige können das Blutzuckermessgerät gegen Vorlage des Verordnungsscheines ohne vorherige Bewilligung bei Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern beziehen.
- Für Geräte mit Sensortechnologie ist die vorherige Bewilligung erforderlich. Bitte wenden Sie sich an unsere Vertragspartnerinnen und Vertragspartner.
Mein Blutzuckermessgerät ist kaputt
Ist Ihr Blutzuckermessgerät kaputt, wenden Sie sich bitte an jene Stelle, bei der Sie das Gerät bezogen haben.
Wie erhalte ich den Diabetes-Folgebedarf?
Der Diabetes-Folgebedarf wird sowohl für insulinpflichtige Diabetiker/innen als auch für nicht insulinpflichtige Diabetiker/innen von einer Ärztin oder einem Arzt auf einem „Verordnungsschein für Heilbehelfe und Hilfsmittel“ verordnet (gültig für 30 Tage ab Ausstellungsdatum).
Folgende Artikel werden in den Heilmittel-Ausgabestellen kostenlos zur Verfügung gestellt:
- Stechgeräte,
- Teststreifen,
- Lanzetten,
- Insulinspritzen,
- Nadeln,
- Pens,
- Pen-Needles und
- Harnteststreifen
Die Stückanzahl hängt von der benötigten Therapie ab:Blutzuckerteststreifen-Abgabemengen
Den Diabetes-Folgebedarf können Sie ohne chefärztliche Bewilligung beziehen. Sollte der Dreimonatsbedarf überschritten werden, so ist auf der Verordnung eine medizinische Begründung erforderlich. Diese Verordnung ist bewilligungspflichtig!
Für Informationen, die den Folgebedarf (Teststreifen, Lanzetten etc.) betreffen, wenden Sie sich an die Heilmittel-Ausgabestellen.
Heilmittel-Ausgabestellen
Der Folgebedarf wird in Gesundheitseinrichtungen der Österreichische Gesundheitskasse in Wien ausgegeben:
3. Bezirk: Mein Gesundheitszentrum Landstraße
6. Bezirk: Mein Gesundheitszentrum Mariahilf
10. Bezirk: Kundenservice Wienerberg
21. Bezirk: Kundenservice Floridsdorf
Unsere Heilmittel-Ausgabestellen sind für Sie weiterhin geöffnet. Sie können Ihr Diabetikermaterial nun aber auch bei uns bestellen und wir senden es Ihnen dann per Post zu. Dazu schicken Sie uns bitte die Verordnung per E-Mail oder Fax oder ersuchen Sie Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt das für Sie zu machen. Per E-Mail oder Fax bestelltes Diabetikermaterial wird mit der Post zugestellt und kann nicht persönlich abgeholt werden.
Sollte es Ihnen in der derzeitigen Situation nicht möglich sein, eine ärztliche Verordnung zu organisieren, erhalten Sie während der Corona-Sondermaßnahmen der Regierung Ihr Diabetikermaterial auch ohne Verordnung zugeschickt. Schicken Sie uns dazu ein E-Mail oder ein Fax, das unbedingt folgende Angaben enthalten muss:
Familienname(n) Vornamen(n) Versicherungsnummer (NNNN TT MM JJ)
Lieferadresse wohin die Sendung erfolgen soll
Bekanntgabe, welches Blutzuckermessgerät verwendet wird
Art des Materials, z.B. Blutzuckerteststreifen sowie Marke und Type
Anzahl der benötigten Menge unter Berücksichtigung des 3-Monats-Bedarfes
Telefonnummer für eventuelle Rückfragen
Diese Vorgangsweise ist mit der Zeitdauer der Corona-Sondermaßnahmen befristet!
Nach Ende der Corona-Sondermaßnahmen erfolgt die Zustellung per Post voraussichtlich wieder kostenpflichtig zu Lasten der Anspruchsberechtigten
Ausgenommen sind Insulin und Desinfektionsmittel, die bei der Apotheke mittels Kassenrezept zu beziehen sind.