Vertragshebammen sind freiberufliche Hebammen, die mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) einen Vertrag abgeschlossen haben.
Vertragshebammen
Hebammen
Die Vertragshebammen der ÖGK verrechnen die Honorare für Vertragsleistungen direkt mit uns. Das bedeutet: Für Sie entstehen bei Inanspruchnahme von Vertragsleistungen keine Kosten.
Hier finden Sie eine Liste der Vertragshebammen.
Vertragshebammen können auch Leistungen anbieten, für die die ÖGK keine Kosten übernimmt.
- Leistungen
Versicherte der ÖGK und deren mitversicherte Angehörige können die Vertragshebamme in ihrer Ordination aufsuchen. Ist die Inanspruchnahme in deren Ordination nicht zumutbar, so kann die Vertragshebamme auch zu Ihnen nach Hause kommen.
- Dauer der Betreuung
Die ÖGK übernimmt Kosten für vertraglich geregelte Leistungen einer Vertragshebamme.
Neben der Mutter-Kind-Pass-Beratung in der 18. – 22. Schwangerschaftswoche ist ein weiterer Kontakt in der Ordination oder ein Hausbesuch in der Schwangerschaft ab der 32. Schwangerschaftswoche möglich. Planen Sie eine ambulante Geburt oder eine Hausgeburt sind weitere Termine möglich.
Vertragshebammen können Ihnen auch während Ihrer Haus- oder Hebammenpraxisgeburt zur Seite stehen. Für Geburten durch freiberufliche Hebammen in einer Krankenanstalt werden keine Kosten übernommen.
Bis fünf Tage nach der Geburt (bei Mehrlings-, Kaiserschnitt- oder Frühgeburt bis sechs Tage nach der Geburt) ist täglich ein Besuch der Hebamme möglich, sofern Sie bereits aus der Krankenanstalt entlassen sind.
Treten zwischen dem sechsten Tag und der achten Woche nach der Geburt besondere Probleme auf, darf die Vertragshebamme noch weitere Hausbesuche oder Ordinationskontakte erbringen.
Besondere Probleme, die pflegerische Maßnahmen erforderlich machen, sind zum Beispiel Stillschwierigkeiten, Dammschnitt oder Verletzung der Gebärwege, mangelnde Rückbildung der Gebärmutter, Nabelprobleme des Kindes.
Dateien
- Vertragshebammen (PDF, 117 KB)
Liste der Vertragshebammen der ÖGK
Links
- www.hebammen.at
Hebammensuche des österreichischen Hebammengremiums.