Vertragshebammen
Vertragshebammen sind freiberufliche Hebammen, die mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) einen Vertrag abgeschlossen haben.
Hebammen
Die Vertragshebammen der ÖGK verrechnen die Honorare für Vertragsleistungen direkt mit uns. Das bedeutet: Für Sie entstehen bei Inanspruchnahme von Vertragsleistungen keine Kosten.
Hier finden Sie eine Liste der Vertragshebammen.
Vertragshebammen können auch Leistungen anbieten, für die die ÖGK keine Kosten übernimmt.
- Leistungen
Versicherte der ÖGK und deren mitversicherte Angehörige können die Vertragshebamme in ihrer Ordination aufsuchen. Ist die Inanspruchnahme in deren Ordination nicht zumutbar, so kann die Vertragshebamme auch zu Ihnen nach Hause kommen.
- Dauer der Betreuung
Die ÖGK übernimmt Kosten für vertraglich geregelte Leistungen einer Vertragshebamme bis fünf Tage nach der Geburt (bei Mehrlings-, Kaiserschnitt- oder Frühgeburt bis sechs Tage nach der Geburt).
Treten zwischen dem sechsten Tag und der achten Woche nach der Geburt besondere Probleme auf, darf die Vertragshebamme noch maximal sieben Hausbesuche oder Ordinationskontakte erbringen.
Besondere Probleme, die pflegerische Maßnahmen erforderlich machen, sind zum Beispiel Stillschwierigkeiten, Dammschnitt oder Verletzung der Gebärwege, mangelnde Rückbildung der Gebärmutter, Nabelprobleme des Kindes.
Dateien
Vertragshebammen (360.5 KB)
Liste der Vertragshebammen der ÖGK
Links
www.hebammen.at
Hebammensuche des österreichischen Hebammengremiums.