Professionelle Zahnreinigung (Mundhygiene) trägt dazu bei, Karies (Zahnfäule) einzudämmen und die Zähne vor Parodontitis (Entzündung) zu schützen. Diese können längerfristig zum Verlust der Zähne führen und sich auf den gesamten Organismus auswirken, etwa auf Herz und Gelenke. Kinder und Jugendliche zwischen dem vollendeten 10. und dem vollendeten 18. Lebensjahr können einmal im Behandlungsjahr eine kostenlose professionelle Zahnreinigung (Mundhygiene) auf e-card erhalten (mit einer festsitzenden Zahnspange zweimal pro Behandlungsjahr, mit einem Abstand von mindestens sechs Monaten).
Bei einer Wahlzahnärztin oder einem Wahlzahnarzt ist eine Kostenerstattung möglich.
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Professionelle Zahnreinigung (Mundhygiene) ist wichtig, damit die Zähne möglichst lange erhalten bleiben. Die professionelle Zahnreinigung (Mundhygiene) können Sie bei unseren Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten, Wahlzahnärztinnen und Wahlzahnärzten oder in den Zahngesundheitszentren der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) in Anspruch nehmen.
- Allgemeines zur Mundhygiene
- Eine professionelle Zahnreinigung (Mundhygiene) ist ein- bis zweimal pro Jahr zu empfehlen.
- Sie dauert je nach individuellem Zahnstatus ungefähr 30 bis 45 Minuten.
- Durchgeführt wird die professionelle Zahnreinigung (Mundhygiene) meist von zahnärztlichem Assistenzpersonal.
- Unter anderem werden harte und weiche Belege entfernt.
- Professionelle Zahnreinigung (Mundhygiene) ersetzt nicht die sorgfältige Zahnpflege zu Hause.
- Kosten
- Professionelle Zahnreinigung (Mundhygiene) ist in der Regel nicht im Leistungsumfang der ÖGK enthalten und somit eine Privatleistung. Es gibt in der Regel keine Kostenerstattung.
- Die Preise für professionelle Zahnreinigung (Mundhygiene) können grundsätzlich frei festgesetzt werden. Fragen Sie daher bitte vor einer professionelle Zahnreinigung (Mundhygiene) nach den Kosten.
Ausnahme:
- Kinder und Jugendliche zwischen dem vollendeten 10. und dem vollendeten 18. Lebensjahr können einmal im Behandlungsjahr eine rofessionelle Zahnreinigung (Mundhygiene) auf e-card erhalten.
Wenden Sie sich an eine Vertragszahnärztin, einen Vertragszahnarzt oder an die Zahngesundheitszentren der ÖGK.
Bei einer Wahlzahnärztin oder einem Wahlzahnarzt ist eine Kostenerstattung möglich. Unter dem ServiceRechnung einreichen, können Sie Ihre Rechnung einreichen.
- Kinder und Jugendliche zwischen dem vollendeten 10. und dem vollendeten 18. Lebensjahr mit einer festsitzenden Zahnspange können die professionelle Zahnreinigung (Mundhygiene) zweimal pro Behandlungsjahr auf e-card erhalten (wobei die Behandlungen mindestens sechs Monate auseinanderliegen müssen).
Wenden Sie sich an eine Vertragszahnärztin, einen Vertragszahnarzt oder an die Zahngesundheitszentren der ÖGK.
Bei einer Wahlzahnärztin oder einem Wahlzahnarzt ist eine Kostenerstattung möglich. Unter dem ServiceRechnung einreichen, können Sie Ihre Rechnung einreichen.
- Häufige Fragen (FAQ)
- Warum muss ich die professionelle Zahnreinigung (Mundhygiene) selbst bezahlen?
Professionelle Zahnreinigung (Mundhygiene) ist in der Regel nicht im Leistungsumfang der ÖGK enthalten und somit eine Privatleistung. Es gibt in der Regel keine Kostenerstattung.
Ausnahme: Kinder und Jugendliche zwischen dem vollendeten 10. und dem vollendeten 18. Lebensjahr können einmal pro Behandlungsjahr eine professionelle Zahnreinigung (Mundhygiene) in Anspruch nehmen.
Kinder und Jugendliche zwischen dem vollendeten 10. und dem vollendeten 18. Lebensjahr mit einer festsitzenden Zahnspange erhalten zusätzlich eine zweite professionelle Zahnreinigung (Mundhygiene) pro Behandlungsjahr, wobei die Behandlungen mindestens sechs Monate auseinander liegen müssen.- Wie oft kann mein Kind zur Mundhygiene?
Kinder und Jugendliche zwischen dem vollendeten 10. und dem vollendeten 18. Lebensjahr können einmal pro Behandlungsjahr eine professionelle Zahnreinigung (Mundhygiene) in Anspruch nehmen.
Kinder und Jugendliche zwischen dem vollendeten 10. und dem vollendeten 18. Lebensjahr mit einer festsitzenden Zahnspange erhalten zusätzlich eine zweite professionelle Zahnreinigung (Mundhygiene) pro Behandlungsjahr, wobei die Behandlungen mindestens sechs Monate auseinander liegen müssen.
- Kann mein Kind auch zu einer Wahlzahnärztin oder einem Wahlzahnarzt gehen?
Vom vollendeten 10. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kann Ihr Kind auch eine Wahlzahnärztin oder einen Wahlzahnarzt in Anspruch nehmen. Sie müssen die Honorarnote selbst bezahlen und können diese danach zur Kostenerstattung mit dem Service
Rechnung einreichen bei der ÖGK einreichen. Sie erhalten 80 Prozent der tariflichen Kosten zurück.
Bitte beachten Sie: Die Preise für eine professionelle Zahnreinigung (Mundhygiene) können grundsätzlich frei festgesetzt werden. Fragen Sie daher bitte vor einer professionelle Zahnreinigung (Mundhygiene) nach den Kosten.
Links
- www.zahnaerztekammer.at/patientinnen/zahnaerztinnensuche
Österreichweit nach Zahnärztinnen und Zahnärzten suchen.
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Folder Mundhygiene (PDF, 139 KB)
Informationen zur professionelle Zahnreinigung (Mundhygiene) in unseren Zahngesundheitszentren