Die Aufwertungszahl für 2022 beträgt 1,021 und wurde mittels dem BGBI. II Nr. 590/2021 offiziell kundgemacht. Daraus ergeben sich für das Jahr 2022 nachstehende veränderliche Werte:
- Geringfügigkeitsgrenze monatlich: 485,85 Euro
- Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DAG): 728,78 Euro
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich: 5.670,00 Euro (täglich 189,00 Euro)
- Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen: 11.340,00 Euro
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: 6.615,00 Euro
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen betragen ab 01.01.2022:
- bis 1.828,00 Euro: 0 Prozent
- über 1.828,00 Euro bis 1.994,00 Euro: 1 Prozent
- über 1.994,00 Euro bis 2.161,00 Euro: 2 Prozent
- über 2.161,00 Euro: 3 Prozent
Ebenso angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen:
- bis 1.828,00 Euro: 0 Prozent
- über 1.828,00 Euro bis 1.994,00 Euro: 1 Prozent
- über 1.994,00 Euro: 1,20 Prozent
Monatliche Beitragsgrundlage
- für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: 914,70 Euro (täglich 30,49 Euro)
- für Zivildiener: 1.286,70 Euro (täglich 42,89 Euro)
Sonstige Werte
- Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener: 6,03 Euro monatlich
- Zinsersparnisse bei Dienstgeberdarlehen: 0,50 Prozent
Autorin: Michaela Podgornik/ÖGK