Wir müssen den Wechsel prüfen.
Wir benötigen folgende Daten von Ihnen:
- Angaben über Sie bzw. mitversicherte Personen (z.B. Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Anschrift, Kontaktdaten)
- Daten zum behandelnden Arzt bzw. zur behandelnden Ärztin
- Grund für den Wechsel
Besteht eine Pflicht, meine Daten anzugeben?
Die Bekanntgabe der Daten ist freiwillig. Sie können jederzeit auf eigene Kosten von einer Ordination in eine andere wechseln. Wenn wir prüfen sollen, ob wir bei einem Wechsel während eines Quartals die Kosten tragen, benötigen wir die oben aufgezählten Informationen.
Was ist die Rechtsgrundlage?
Die Vorschriften dazu finden Sie im Gesamtvertrag und in der Krankenordnung der ÖGK.