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Schwerarbeit im Sinne der Schwerarbeitsverordnung: Ergänzende Informationen

Stand: 01.01.2024


Als körperlich oder psychisch besonders belastend führt die Schwerarbeitsverordnung folgende Arbeiten an:

Tätigkeiten, die geleistet werden

  • in Schicht- oder Wechseldienst auch während der Nacht (unregelmäßige Nachtarbeit), das heißt zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr, jeweils im Ausmaß von mindestens sechs Stunden und zumindest an sechs Arbeitstagen im Kalendermonat, sofern nicht in diese Arbeitszeit überwiegend Arbeitsbereitschaft fällt oder
  • regelmäßig unter Hitze oder Kälte im Sinne des Nachtschwerarbeitsgesetzes (NSchG) oder
  • unter chemischen oder physikalischen Einflüssen im Sinne des NSchG oder
  • als schwere körperliche Arbeit, die dann vorliegt, wenn bei einer achtstündigen Arbeitszeit von Männern mindestens 8.374 Arbeitskilojoule (2.000 Arbeitskilokalorien) und von Frauen mindestens 5.862 Arbeitskilojoule (1.400 Arbeitskilokalorien) verbraucht werden oder
  • zur berufsbedingten Pflege von erkrankten oder behinderten Menschen mit besonderem Behandlungs- oder Pflegebedarf, wie beispielsweise in der Hospiz- oder Palliativmedizin oder
  • trotz Vorliegens einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 80 Prozent, sofern für die Zeit nach dem 30.06.1993 Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 bestanden hat.


Als besonders belastende Berufstätigkeiten gelten jedenfalls auch alle Tätigkeiten, für die ein Nachtschwerarbeitsbeitrag geleistet wurde, ohne dass daraus ein Anspruch auf Sonderruhegeld im Sinne des Nachtschwerarbeitsgesetzes (NSchG) entstanden ist, sowie alle Tätigkeiten, für die Zuschläge zum Sachbereich Urlaub der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) gemäß Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) zu entrichten sind.

Tätigkeiten unter chemischen oder physikalischen Einflüssen

Eine Tätigkeit gilt nur dann als besonders belastend, wenn dadurch eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 10 Prozent verursacht wurde.

Schwere körperliche Arbeit

Schwere körperliche Arbeit setzt eine in Bezug auf die Intensität oder Dauer der Belastung über das normale Kräftepotential hinausgehende Verausgabung von Arbeitskraft voraus, bei der die gesamte Körpermuskulatur beansprucht wird.

Kriterien für die Einstufung von beruflichen Tätigkeiten als schwere körperliche Arbeit sind neben der energetischen Belastung sowie der Herz- und Kreislaufbelastung auch die Belastung des passiven und aktiven Stütz- und Bewegungsapparates, also der Knochen und Gelenke sowie der Sehnen und Muskeln.

Bewertung nach der energetischen Belastung

Der Arbeitsenergieumsatz ergibt sich aus dem Gesamtenergieumsatz pro Arbeitstag abzüglich des Grundenergieumsatzes (differiert vor allem in Abhängigkeit vom Körpergewicht), dem Freizeitenergieumsatz (der je nach Freizeitaktivität unterschiedlich ist) und einem kleinen Anteil für Energieverluste.

Für die Festlegung der Schwerarbeitsgrenze ist die Lage der "Energetischen Dauerleistungsgrenze", die mit dem Tagesarbeitsenergieumsatz gleichzusetzen ist, von Bedeutung. Diese liegt für Männer bei 8.374 Kilojoule (2.000 Kilokalorien) pro Tag, für Frauen bei 5.862 Kilojoule (1.400 Kilokalorien) pro Tag (gerundete Durchschnittswerte).

Die Einstufung von beruflichen Tätigkeiten als "energetische Schwerarbeit" erfolgt nach folgenden Grundsätzen: Die Arbeitsenergieumsatz-Richtwerte werden nach arbeitsmedizinischen Standards ermittelt. Auf dieser Grundlage werden Tätigkeitsbeschreibungen mit ihren Jouleverbrauchswerten erstellt und hinsichtlich ihrer Dimensionen umgerechnet.

Schließlich wird geprüft, ob durch die mit einem bestimmten Beruf verbundenen Tätigkeiten (Tätigkeitsbilder) die vorgegebene Kilojoulegrenze (8.374 bei Männern bzw. 5.862 bei Frauen) pro Tag erreicht oder überschritten wird.

Schwerarbeitsmonat

Ein Schwerarbeitsmonat ist grundsätzlich jeder Kalendermonat, in dem eine oder mehrere Tätigkeiten unter körperlich oder psychisch belastenden Bedingungen zumindest im Ausmaß von 15 Tagen in diesem Monat erbracht wird bzw. werden.