"Ist während eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes bzw. bei 100 % Kranken- oder Wochengeldbezug eine monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) zu übermitteln? Wenn ja, welche Verrechnungsgrundlage ist auf der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) anzugeben?"
Für den Dienstgeber besteht während der Dauer des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes sowie für die Dauer eines Anspruches auf 100 % Krankengeld oder Wochengeld weiterhin Beitragspflicht zur Betrieblichen Vorsorge.
Bitte übermitteln Sie daher eine mBGM mit der Verrechnungsgrundlage "BV-Verrechnung mit Zeit in der BV".
Die Redaktion
Autorin: Mag. (FH) Karina Sandhofer/ÖGK