Wie bereits bekannt ist, hat das Vereinigte Königreich die Europäische Union als Mitgliedstaat verlassen. Ab dem 1.1.2021 kommt es daher zu einer Reihe von Änderungen, die auch die Verwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) betrifft. Ab diesem Zeitpunkt kann die auf der Rückseite der e-card befindliche EKVK im Verhältnis zum Vereinigten Königreich generell nicht mehr verwendet werden. Von den britischen Leistungserbringern wird dann nur noch eine vom zuständigen Krankenversicherungsträger ausgestellte Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) sofort anerkannt. Eine PEB kann nur für jene Personen ausgestellt werden, die vom Austrittsabkommen erfasst sind.
Urlaub und Studium
Versicherte der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), die sich nach dem 31.12.2020 vorübergehend im Vereinigten Königreich aufhalten (z. B. im Rahmen eines Urlaubs, einer Dienstreise oder eines Auslandsstudiums), sollten daher die Ausstellung einer PEB beantragen. Wenden Sie sich dafür unbedingt zeitgerecht an das
Kundenservice der Österreichischen Gesundheitskasse
Dies gilt auch für jene Aufenthalte, die bereits im Jahr 2020 begonnen haben und über den Jahreswechsel andauern. Mit dieser PEB können Sie bei einer Erkrankung oder einem Unfall die erforderlichen Sachleistungen (z.B. Arztbesuche oder Spitalsaufenthalte) im Vereinigten Königreich in Anspruch nehmen.
Kann dem britischen Leistungserbringer keine PEB vorgelegt werden, müssen die Behandlungskosten zunächst selbst bezahlt werden und können danach zwecks Kostenerstattung eingereicht werden.
Wohnen und Arbeit
Der Austritt Großbritanniens aus der EU hat aber auch Folgen für jene Menschen, die sowohl in Österreich als auch im Vereinigten Königreich einen Teil ihres Lebens gewohnt bzw. gearbeitet haben. Der Dachverband der Sozialversicherungen bietet den Betroffenen umfangreiche