Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld (KBG) sind
- Anspruch und Bezug der Familienbeihilfe für das Kind,
- Lebensmittelpunkt von antragstellendem Elternteil und Kind in Österreich,
- ein auf Dauer angelegter (mindestens 91-tägiger) gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und idente Hauptwohnsitzmeldungen an dieser Adresse,
- Durchführung und rechtzeitige Vorlage der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen und
- Einhaltung der Zuverdienstgrenze pro Kalenderjahr.
- Für Nicht-Österreicher/innen zusätzlich ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich (NAG-Karte) bzw. die Erfüllung bestimmter asylrechtlicher Voraussetzungen.
- Bei getrennt lebenden Eltern zusätzlich Obsorgeberechtigung (mit überwiegender Betreuung des Kindes) und Bezug der Familienbeihilfe durch den antragstellenden Elternteil.
Zuletzt aktualisiert am 19. Oktober 2020