Da für Geburten bis 28.2.2017 abweichende Regelungen betreffend Kinderbetreuungsgeld bestehen, wenden Sie sich in diesen Fällen bitte an unsere Kundenservicestellen.
In der derzeitigen Corona-Situation wollen wir unsere Kundinnen und Kunden schützen. Bitte nutzen Sie daher vorwiegend unser Angebot der Online-Antragstellung, die Übermittlung per Post oder unsere Einwurfboxen vor unseren Kundenservicestellen. Sollten Sie zur Klärung eines Sachverhaltes ein persönliches Gespräch wünschen, bieten wir Ihnen, um Wartezeiten und das Zusammentreffen von zu vielen Personen zu vermeiden, hier die Möglichkeit einen Termin zu vereinbaren.