Für die Dauer der Pandemie gelten folgende Bestimmungen:
- Bei vielen Medikamenten entfällt die Bewilligungspflicht für den Monatsbedarf.
- Der Monatsbedarf von Arzneimitteln aus der gelben Box (EKO) ist nur bewilligungsfrei wenn die Voraussetzung der bestimmten Verwendung lt. EKO zutrifft, ansonsten ist eine Bewilligung erforderlich.
- Sie können Medikamente auch nach telefonischer Kontaktaufnahme durch den Patienten verordnen und zwar
- über die e-Medikation (ELGA)
- mit Zustimmung des Patienten per E-Mail, Fax, Post, Foto/SMS
- Für das Abholen des Medikaments in der Apotheke ist nicht mehr unbedingt ein Papierrezept erforderlich.