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Single Point of Contact (SPOC)

Stand: 01.01.2024


Der "Single Point of Contact" (SPOC) ist die bundesweite Ansprechstelle für Dienstgeberinnen und Dienstgeber mit Beitragskonten in mehreren Bundesländern und richtet sich grundsätzlich nach dem Hauptsitz des Unternehmens. 

Eine zentrale Ansprechperson steht für Fragen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Melde-, Versicherungs- und Beitragsbereiches zur Verfügung und koordiniert diese bundesland­übergreifend. Unternehmen mit Beitragskonten in nur einem Bundesland sind demnach nicht betroffen.

Aufgabenbereich des SPOC

Für Meldeverspätungen, die Abwicklung bzw. Durchführung von Verfahren zur Feststellung der Versicherungs- oder Beitragspflicht, Verfahren zur Klärung der Versicherungszuordnung und Bescheidanträge im Melde-, Versicherungs- und Beitragsbereich ist der SPOC universelle Anlaufstelle.

Ebenso gibt es im Einhebungsbereich österreichweit für Ratenvereinbarungen, Stundungen, Mahnungen und Exekutionsverfahren sowie Insolvenzen einen SPOC als Ansprechperson und ausführende Stelle.

Achtung: Die Melde- und Beitragsverpflichtungen bleiben jedoch unverändert. Dienstgeberinnen und Dienstgeber melden weiterhin über ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern). Die Bearbeitung der Meldungen, Clearingfälle und Zahlungen erfolgt lokal in den jeweiligen Bundesländern.

Vorteile für Dienstgeberinnen und Dienstgeber

  • Österreichweit einheitliche Standards in der Kundenbetreuung
  • Gleiche Vorgehensweise bei Verfahren und Sanktionen sowie allen Einbringungsmaßnahmen (Mahnungen, Verzugszinsen)
  • Eine Ansprechperson für wesentliche Geschäftsprozesse
  • Gleichbehandlung aller Dienstgeberinnen und Dienstgeber bundesweit
  • Verwaltungsvereinfachung für Dienstgeberinnen und Dienstgeber

Kontakt

Die Kontaktdaten in den Bundesländern können Sie über den Link in der Rubrik "Kontakt" abrufen.