Die Zahnbehandlung muss ausreichend und zweckmäßig sein. Sie hat nach Maßgabe der Bestimmungen des Vertrages zwischen der österreichischen Ärztekammer und der österreichischen Sozialversicherung zu erfolgen.
Als Leistungen der Zahnbehandlung kommen in Betracht:
- Konservierende Zahnbehandlung
- Chirurgische Zahnbehandlung
- Kieferregulierung auf Basis abnehmbarer Gerät (kieferorthopädische Behandlung)
- Kostenfreie Zahnspange (festsitzende kieferorthopädische Behandlung)
- Unentbehrlicher Zahnersatz
Die Satzung der Österreichischen Gesundheitskasse regelt eine Kostenbeteiligung des Versicherten zu gewissen Leistungen. Mit der Vergabe der Kassenstellen ist die Österreichische Gesundheitskasse bemüht, eine flächendeckende zahnmedizinische Versorgung zu gewährleisten.