Mit Jänner 2020 sind in Ergänzung zum bundesweiten Gesamtvertrag für Primärversorgungseinheiten (PVE) auch die regionalen Regelungen zur Primärversorgung in Kraft getreten:
Regionaler Gesamtvertrag für Primärversorgungseinheiten (reg. PVE-GV) (495.1 KB)
Hier finden Sie jegliche Informationen zu den Rahmenbedingungen zur Gründung einer Primärversorgungeinheit in Wien.
1. PVE-Interessensbekundung in Wien
Die PVE-Interessensbekundung ermöglicht allen Ärztinnen und Ärzten der Allgemeinmedizin, Ihr Interesse an einer PVE-Gründung in Wien offiziell bekannt zu geben. Das Formular zur Interessensbekundung (370.4 KB) können Sie jederzeit unter
interesse@pvewien.at einreichen.
Bitte schließen Sie Ihrer PVE-Interessensbekundung – wenn möglich – ein erstes Kurzkonzept an. Gerne stehen Ihnen Frau Mag.a Gabriella Milinski - Ärztekammer für Wien (WÄK) sowie Frau Vera Krambeer, BA - Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), für Fragen zur Verfügung (Kontaktdaten siehe unten).
Ihr Kurzkonzept sollte folgende Themen abdecken:
- Versorgungsziele des Primärversorgungsteams
- Beschreibung des verbindlich zu erbringenden Leistungsspektrums
- Regelungen zur Sicherstellung der Kontinuität der Betreuung von chronisch und multimorbid Erkrankten
- Maßnahmen und Angebote der PVE in Bezug auf Gesundheitsförderung und Prävention
- Im Falle einer Netzwerk-Gründung die Angabe über die Erreichbarkeiten der einzelnen Standorte, die Zugangsmöglichkeiten der Patientinnen und Patienten zu allen Leistungen der Berufsgruppen des Kernteams und des erweiterten Teams sowie die Maßnahmen zur standortübergreifenden Erfüllung des Versorgungsauftrags
Zudem ist es wünschenswert, dass eine Interessensbekundung von mindestens drei Allgemeinmedizinerinnen oder Allgemeinmedizinern erfolgt. Sollte allerdings Ihr PVE-Team aus weniger als drei Ärztinnen bzw. Ärzten bestehen, oder Sie alleine Interesse an einer PVE-Gründung haben, nehmen wir natürlich auch diese Bekanntgabe gerne entgegen.
Ihre Interessensbekundung wird automatisch an die Ärztekammer für Wien, die Stadt Wien und die ÖGK übermittelt.
Das Vorliegen von eingereichten PVE-Interessensbekundungen wird im Sinne der Transparenz auf der Homepage der Ärztekammer für Wien veröffentlicht. Die Namen und Adressen der Interessierten werden nicht veröffentlicht.
Nach einer ersten Begutachtung der eingelangten Kurzkonzepte kontaktieren wir Sie zeitnahe, bei Bedarf kann auch ein persönlicher Termin vereinbart werden.
2. Ausschreibungs- bzw. Bewerbungsprozess
Die PVE-Standortgebiete werden im Einvernehmen zwischen der Ärztekammer für Wien und der ÖGK ausgeschrieben.
Im Regionalen Strukturplan Gesundheit (RSG) (1.6 MB) wurden 30 PVE-Standortgebiete definiert, in diesen bis 2025 insgesamt 36 Primärversorgungseinheiten entstehen sollen (inkl. der bereits realisierten PVE). Diese PVE-Standortgebiete sollen planungsbedingt prioritär ausgeschrieben werden, dennoch werden auch Interessenbekunden in anderen Wiener Versorgungregionen berücksichtigt, sofern ein Versorgungsbedarf erkennbar ist.
Alle PVE-Ausschreibungen werden auf der Homepage der Ärztekammer für Wien veröffentlicht. Dabei wird eine bestimmte Versorgungsregion in Wien ausgeschrieben. Es ist zu beachten, dass die Bewerbungsfrist für PVE-Ausschreibungen drei Monate beträgt. Innerhalb dieser Frist muss eine vollständige Bewerbung bei der Wiener Ärztekammer eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass spätestens bei Ihrer Bewerbung ein vollständiges Versorgungskonzept nach Vorlage des Musterversorgungskonzepts (1.0 MB) der Gesundheit Österreich GmbH beizulegen ist. Weitere Informationen zur Gründung von Primärversorgungseinheiten finden sie außerdem unter www.pve.gv.at.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Interessensbekundung noch keine Bewerbung auf eine PVE-Ausschreibung darstellt.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Interessensbekundung und stehen für Fragen zur Verfügung.
- Frau Mag.a Gabriella Milinski
Ärztekammer für Wien
Tel. +43 5 1501-1222milinski@aekwien.at
- Frau Vera Krambeer, BA
Österreichische Gesundheitskasse
Tel. +43 5 0766-111915vera.krambeer@oegk.at
3. Vertragliche Voraussetzungen für die PVE-Gründung in Wien
Primärversorgungsgesetz (PrimVG)
Gesamtvertrag für Primärversorgungseinheiten (PVE-GV) (913.0 KB)
Regionaler Gesamtvertrag für Primärversorgungseinheiten (reg. PVE-GV) (495.1 KB)
Gruppenpraxengesamtvertrag (GP-GV) (1.1 MB)
Voraussetzungen | Erläuterungen |
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1. Organisationsform | Ein PVE Zentrum befindet sich an einem Standort Ein PVE Netzwerk befindet sich an zwei bzw. mehreren Standorten Die jeweiligen Unterschiede zwischen Zentren und Netzwerken finden Sie unter Punkt 4. |
2. Kernteam | Das Kernteam besteht aus min. 3 Arztstellen (VZÄ) für Allgemeinmedizin Diplomiertes Krankenpflegepersonen (DGKP) Medizinische Ordinationsassistenz (MAB) § 1 PVE-GV |
3. Erweitertes Team | Beschäftigung von Gesundheits- und Sozialberufen. In Wien sind folgende Berufe verpflichtend vorgesehen:
§ 2 Abs. 2 reg. PVE-GV |
4. Einheitliches Abrechnungssystem | Gilt sowohl für die PVE-Zentren als auch für die PVE-Netzwerke Anlage 1 zum GP-GV |
5. Versorgungskonzept | Die PVE hat ein schriftliches Versorgungskonzept zumindest mit den in § 6 PrimVG angeführten Inhalten zu erstellen:
Betreffend Leistungen:
Betreffend Organisation:
Maßnahmen und Angebote der PVE in Bezug auf Gesundheitsförderung und Prävention Das § 6 PrimVG |
6. Weitere Grundvoraussetzung laut reg. PVE-GV Wien | Diagnosedokumentation ICPC-2, Kooperationen, Ausbildungseinrichtung, Evaluierungen, DMP „Therapie Aktiv“, Therapiezirkel, Gesundheitsförderung und Prävention, Vertrauensarztmodell, Qualitätssicherung § 4 reg. PVE-GV |
4. Vertragliche Unterschiede zwischen einem PVE Zentrum und einem PVE Netzwerk
Zentrum | Netzwerk | |
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Standort(e) | An einem Standort | An mehreren Standorten mit einer angemessenen Entfernung zueinander & patientenfreundlichen Erreichbarkeit. Ein Stammstandort wird festlegt. |
Anzahl ÄrztInnen der Allgemeinmedizin | Grds. drei ärztliche GesellschafterInnen In Ausnahmefällen zwei GesellschaftlerInnen plus einer ärztlichen Anstellung von zumindest 30 Wochenstunden. | Zumindest 3 Ärztinnen bzw- Ärzte mit Kassenvertrag |
Organisationsform | Gruppenpraxis (OG, GmbH) | Freiberuflich tätige Ärztinnen bzw. Ärzte und/oder Gruppenpraxen
|
PVE Kernteam | DGKP MAB | Ident. |
Erweitertes Team
| Psychotherapie oder Sozialarbeit Diätologie – insgesamt 36* Wochenstunden
Reduzierung nur möglich bei Erhöhung der Wochenstunden der DGKP (max. 12 Stunden) Insgesamt 74 Wochenstunden | Ident. |
Öffnungszeiten | Min. 50 Wochenstunden auf min. 5 Wochentage Mo-Fr besteht eine tägliche Mindest-Ordinationszeit von 9 Stunden
(Keine Schließung zwischen 9:00-11:30Uhr & 14:00-19:00Uhr / 1 Tag ab 7:00Uhr / 1 Tag Schließung ab 17:00 Uhr zulässig) | Jeder Standort min. 20 Wochenstunden an min. 4 Wochentagen (Gruppenpraxen min. 30 Wochenstunden auf min. 5 Wochentage) 3 Vertragsarztstellen: wöchentliche Mindestordinationszeit von 42 Wochenstunden
4-5 Vertragsarztstellen: wöchentliche Mindestordinationszeit von 50 Stunden |
Grundvoraussetzungen | ICPC-2 Diagnosekodierung Ausbildungseinrichtung Evaluierungen „DMP Therapie Aktiv“ Therapiezirkel Gesundheitsförderung und Prävention Vertrauensarztmodell, Kooperationen | Ident. |
Honorierung |
| Ident. |