Mit 1. Mai 2020 treten neue Richtlinien des Unterstützungsfonds in Kraft.
Es wurde eine Anpassung der Einkommens- und Zuschusstabelle (Anhang 2) beschlossen.
Diese Änderung tritt mit 1. Mai 2020 in Kraft. Der neue Anhang 2 kommt demnach für alle Anträge zur Anwendung, die ab dem 1. Mai 2020 bearbeitet werden.
Diese Webseite verwendet Cookies für die anonyme Analyse des Online-Verhaltens der Besucher. Diese Analyse soll helfen, das Informationsangebot für die Benutzer besser zu gestalten. Die verwendeten Cookies beinhalten keine Viren oder sonstige Schadsoftware. Mehr Informationen finden Sie hier.