Informationen zum Corona-Virus
Wir sind eine Gesundheitseinrichtung und stets um Sie bemüht. Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir Maßnahmen ergreifen müssen, die Ihrer Sicherheit dienen.
KundInnen
Unsere Kundenservicestellen und Gesundheitseinrichtungen sind weiterhin für Sie in dringenden Fällen und nach telefonischer Terminvereinbarung da. Um Ihre Gesundheit, aber auch jene unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Vermeiden Sie so gut es geht den persönlichen Kontakt und nutzen Sie möglichst die telefonischen und elektronischen Kontaktmöglichkeiten.
- Viele Anliegen können Sie auch weiterhin online erledigen: Nutzen Sie bitte die elektronischen Services von www.meinesv.at, wenn Sie über eine Handysignatur oder eine Bürgerkarte verfügen.
- Sie können sämtliche Schriftstücke auch in die Box in den Eingangsbereichen einwerfen.
- Im Vorfeld der Kundenservicestellen können Sie viele Anliegen gleich direkt bei sogenannten Expressschaltern deponieren.
- Sollte ein persönlicher Besuch unausweichlich sein, so vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin.
- Nutzen Sie die Möglichkeit, Auskünfte und Anträge telefonisch oder per E-Mail einzuholen bzw. einzubringen. Hier finden Sie die Kontakte des Kundenservice.
- In den Gesundheitszentren der ÖGK gilt ausnahmslos die Maskenpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Patientinnen und Patienten. Auch in den Kundenservicestellen müssen Kundinnen und Kunden eine Mund-Nasen-Schutz tragen. Natürlich ist auch weiterhin auf die Mindest-Abstandsregel zu achten. Hier finden Sie mehr zu unseren Sicherheitsmaßnahmen (422.3 KB).
Jedes Maskenmodell muss über Mund und Nase getragen werden! Hier finden Sie weitere Informationen zu den unterschiedlichen Maskenmodellen (66.8 KB) und zur richtigen Anwendung. - Die Gesundheitseinrichtungen der Österreichischen Gesundheitskasse sind weiterhin geöffnet. Hier gelten strenge Sicherheits- und Hygienemaßnahmen. Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Gesundheitseinrichtungen
- Medikamente können von der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt telefonisch verordnet werden. Für die Abholung in der Apotheke ist kein Papierrezept notwendig.
- Die telefonische Krankmeldung ist seit 1. November 2020 wieder möglich. Um das Infektionsrisiko möglichst zu vermeiden, können Patientinnen und Patienten jetzt wieder per Telefon krankgeschrieben werden und müssen nicht persönlich in der Ordination erscheinen. Diese Maßnahme gilt vorerst bis Ende März 2021.
- Mitversicherung: Seit 11. März 2020 wird für die Dauer der Covid-19 Pandemie die Mitversicherung von Kindern und Enkelkindern bei laufender Schul- oder Berufsausbildung über das 27. Lebensjahr hinaus verlängert. Die Mitversicherung verlängert sich automatisch um sechs Monate (ab der Vollendung des 27. Lebensjahres), jedoch höchstens bis zum 30. Juni 2021.
- Betreff Veranstaltungen der ÖGK verfolgen Sie bitte die Information zu den Veranstaltungen in Ihrer Region.
- Bei Fragen zum Virus oder Corona-Verdacht nutzen Sie bitte die Hotlines:
- Vermeiden Sie so gut es geht den persönlichen Kontakt und nutzen Sie möglichst die telefonischen und elektronischen Kontaktmöglichkeiten.
DienstgeberInnen
Unterstützung der Unternehmen bei Zahlungsschwierigkeiten:
Informationen zur Unterstützung von Unternehmen
Einen Fragen-Antworten-Katalog finden Sie hier:
Informationen zur COVID-19-Dienstfreistellung finden Sie hier:
Wenn Sie noch Fragen haben, finden Sie hier IhreAnsprechpartnerInnen im Überblick
VertragspartnerInnen
FAQ - Fragen und Antworten zum Thema Umgang mit Hochrisikogruppen.
Wir haben Maßnahmen zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in Österreich gesetzt:
- Medikamentenverordnungen nach telefonischem Kontakt
- Abholung in der Apotheke ohne Papierrezept
- Abgabe von Medikamenten an andere Personen, die Namen und SV-Nummer des Patienten/der Patientin kennen
- Bewilligungspflicht bei den meisten Medikamenten fällt
- Die symptomatische Therapie von Covid-19 Erkrankungen ist rezeptgebührenbefreit.
- Abgabe von Medikamenten-Bedarf für 1 Monat
- Bewilligungsfrei sind bis auf weiteres Krankentransporte, Heilbehelfe/Hilfsmittel (bis 1.500 Euro), Röntgen und Schnittbilduntersuchungen
- Die telefonische Krankmeldung ist seit 1. November 2020 wieder möglich. Um das Infektionsrisiko möglichst zu vermeiden, können Patientinnen und Patienten jetzt wieder per Telefon krankgeschrieben werden und müssen nicht persönlich in der Ordination erscheinen. Diese Maßnahme gilt vorerst bis Ende März 2021.
- Telemedizinische Krankenbehandlungen (Skype, Videokonferenz, Telefon) können (soweit notwendig) wie in der Ordination erbrachte Leistungen abgerechnet werden (Ärzte, Hebammen, Psychotherapeuten und Psychologen)
- Coronavisitendienste (über Ärztefunkdienst oder Bereitschaftsdienste) wurden eingerichtet, damit PatientInnen mit COVID-19-Verdacht nicht Ordinationen aufsuchen
- Bestehende Akontierungsregelungen laufen auch bei Frequenzrückgängen weiter
Weitere Informationen für Vertragspartner
- Medikamentenverordnungen nach telefonischem Kontakt
Wir sind auch weiterhin ein verlässlicher Partner in allen Fragen rund um Gesundheit und Krankheit – sämtliche Leistungen, wie Krankengeld, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Erstattung von Kosten usw. erfolgen auch weiterhin ohne Einschränkungen.
Informationen
Videos
Beachten sie bitte die allgemeinen Schutzmaßnahmen zum Umgang mit dem Coronavirus.
Aktuelles
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Die Überweisung des Kinderbetreuungsgelds erfolgte bereits im Dezember und nicht wie gewohnt im Folgemonat. ...
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Er gehört zu den klassischen Neujahrsvorsätzen und doch will er nicht immer gelingen – dabei ist der Rauchstopp aktuell wichtiger denn je. Studien zeigen, dass sich das Risiko einer COVID-19-Erkrankung und schwerer ...
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