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Bilaterales Recht

Stand: 01.01.2024


Österreich hat mit einer Reihe von Staaten bilaterale Abkommen geschlossen.

Diese stets zwischen zwei Staaten getroffenen Abkommen orientieren sich in der Regel an folgenden international anerkannten Grundsätzen:

  • Gleichbehandlung der Staatsangehörigen im Bereich der sozialen Sicherheit,
  • Berücksichtigung der im anderen Vertragsstaat zurückgelegten Versicherungszeiten bei Leistungsansprüchen,
  • Festlegung, in welchem Staat die Versicherung eintritt,
  • Berechnung der Pensionen entsprechend den in jedem Vertragsstaat zurückgelegten Versicherungszeiten,
  • Export von Geldleistungen in Vertragsstaaten und
  • Gewährung von Leistungsaushilfen in der Kranken- und Unfallversicherung durch die Versicherungsträger in den Vertragsstaaten.

 

Unter dem Link "Tätigkeit in Vertragsstaaten" in der Rubrik "Mehr zum Thema" finden Sie die jeweiligen Abkommen der Vertragsstaaten.