Österreich hat mit einer Reihe von Staaten bilaterale Abkommen geschlossen.
Diese stets zwischen zwei Staaten getroffenen Abkommen orientieren sich in der Regel an folgenden international anerkannten Grundsätzen:
- Gleichbehandlung der Staatsangehörigen im Bereich der sozialen Sicherheit,
- Berücksichtigung der im anderen Vertragsstaat zurückgelegten Versicherungszeiten bei Leistungsansprüchen,
- Festlegung, in welchem Staat die Versicherung eintritt,
- Berechnung der Pensionen entsprechend den in jedem Vertragsstaat zurückgelegten Versicherungszeiten,
- Export von Geldleistungen in Vertragsstaaten und
- Gewährung von Leistungsaushilfen in der Kranken- und Unfallversicherung durch die Versicherungsträger in den Vertragsstaaten.
Unter dem Link "Tätigkeit in Vertragsstaaten" in der Rubrik "Mehr zum Thema" finden Sie die jeweiligen Abkommen der Vertragsstaaten.