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Aktualisierungen auf der Website

Stand: November 2023

Schild mit der Aufschrift Update_Foto Artur Szczybylo_Quelle Shutterstock

November 2023

Grundlagen A-Z/Familienzeitbonus
Beim Familienzeitbonus kam es zu folgende Änderungen:

  • Der Familienzeitbonus beträgt nunmehr EUR 47,82.
  • Der Antrag auf Familienzeitbonus muss spätestens am 121. Tag nach der Geburt beim zuständigen Krankenversicherungsträger einlangen.


Grundlagen A-Z/Familienzeitbonus - weitere Artikel 

Grundlagen A-Z/Familienhospizkarenz
Der Beitrag wurde auf Grund einer Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes per 01.11.2023 angepasst. Die Änderungen betreffen den ersten Absatz im Abschnitt "Begleitung von schwerst erkrankten Kindern".

Grundlagen A-Z/Familienhospizkarenz

Grundlagen A-Z/Freistellung bei Kinderrehabilitation
In den Grundlagen A-Z wurde ein neuer Beitrag zum Thema "Freistellung bei Kinderrehabilitation" publiziert.

Grundlagen A-Z/Freistellung bei Kinderrehabilitation

In weiterer Folge wurde auch der Arbeitsbehelf (Kapitel "4.14 Freistellung bei Kinderrehabilitation" auf Seite 74 sowie der Punkt "4.3.2. Begleitung von schwerst erkrankten Kindern" auf Seite 61) aktualisiert.

zum Arbeitsbehelf ...

Oktober 2023

Grundlagen A-Z/Mutterschaft und Karenz
Der Beitrag wurde auf Grund einer Änderung des Mutterschutzgesetzes 1979 (MSchG) bzw. Väter-Karenzgesetzes (VKG) angepasst. Die Änderungen betreffen die ersten beiden Absätze im Abschnitt "Karenz":

Grundlagen A-Z/Mutterschutz und Karenz


Grundlagen A-Z/mBGM - Beispiele für die Höchstbeitragsgrundlage

Die Beispielsammlung (PDF) zur Tageszählung, Prüfung der Höchstbeitragsgrundlage, Zuordnung und Abrechnung des Entgeltes wurde aktualisiert. Folgende Änderungen ab 29.09.2023 (Version 1.4) wurden vorgenommen:

  • Klarstellung zu den Tarifen auf Seite 6 (diese sind beispielhaft)
  • Textliche Korrektur der "Minderung ALV" auf "Minderung AV" in allen Beispielen
  • Ergänzung eines Beispiels für den Wechsel der Beitragskontonummer (Beispiel 7a)
  • Ergänzung eines Beispiels zur Abrechnung von Zeitlohn (Beispiel 34)


Grundlagen A-Z/Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM)

Beispiele für die Höchstbeitragsgrundlage (1.73 MB)

August 2023

WEB-BE-Kunden-Portal (WEBEKU)
Seit 28.08.2023 steht ein neuer Antrag für Ratenansuchen zur Verfügung. Die Grundlagen A-Z, "WEBEKU im Überblick" (PDF) sowie die WEBEKU-Anleitung (PDF) wurden entsprechend ergänzt.

Grundlagen A-Z/WEBEKU

WEBEKU im Überblick - barrierefrei gemäß PDF/UA (71.7 KB)

zur WEBEKU-Anleitung (12.92 MB)

Juni 2023

Grundlagen A-Z/Sachbezüge
Der Beitrag wurde aktualisiert und um ergänzende Informationen sowie zusätzliche Details zu den Sachbezügen erweitert.

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April 2023

WEB-BE-Kunden-Portal (WEBEKU)
Die WEBEKU-Anleitung (PDF) wurde mit Stand 13.04.2023 und 06.04.2023 aktualisiert. Die Kapitel "5.1 Rückfragen" (ab Seite 18) sowie Kapitel "5.2 Antragshistorie" (ab Seite 22) wurden überarbeitet und die Fensterreihung in der Menüstruktur angepasst.

zur WEBEKU-Anleitung (12.92 MB)   

allgemeine Informationen zum WEBEKU

 

Grundlagen A-Z
In den Grundlagen A-Z wurde ein neuer Beitrag zum Thema "Mutterschaft und Karenz" publiziert.

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März 2023

BMSVG Fragen-Antworten-Katalog
Der Fragen-Antworten-Katalog zum Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) wurde um folgende Frage erweitert:

5.4 Die Krankenversicherung einer Notariatskandidatin erfolgt über die Uniqa-Versicherung. Der BV-Beitrag wird über die ÖGK abgeführt. Die Notariatskandidatin hat einen errechneten Geburtstermin am 19.01. und der Beginn des Beschäftigungsverbotes ist am 24.11. Sie erhält über die Notariatskammer eine dem Wochengeld nach dem ASVG ähnliche Leistung.
Besteht in diesem Fall BV-Pflicht? Ist es korrekt, wenn eine Abmeldung mit Ende der BV per 23.11. erstattet wird?  
Gemäß § 7 Abs. 4 BMSVG hat die Arbeitnehmerin für die Dauer eines Anspruchs auf Wochengeld nach dem ASVG bei weiterhin aufrechtem Arbeitsverhältnis Anspruch auf eine Beitragsleistung durch den Arbeitgeber in Höhe von 1,53 Prozent einer fiktiven Bemessungsgrundlage.
Sofern durch den Arbeitgeber während des Beschäftigungsverbotes keine Entgeltfortzahlung erfolgt, besteht somit nach dem Wortlaut der Bestimmung keine BV-Pflicht für den Arbeitgeber (= da es sich um kein Wochengeld nach dem ASVG handelt; vgl. dazu Neubauer/Rath, BMSVG Kommentar § 7 Rz 81f). Daher ist eine Abmeldung mit Ende der BV per 23.11. und dem Abmeldegrund Karenz zu erstatten.

zum Fragen-Antworten-Katalog ...

Jänner 2023

BMSVG Fragen-Antworten-Katalog
Der Fragen-Antworten-Katalog zum Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) wurde um folgendes Beispiel erweitert:

1.18  Unterliegen Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Freiwilligen Sozialjahres dem BMSVG? 
Nein, Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Freiwillen Sozialjahres unterliegen nicht dem BMSVG. Die Teilnahme am Freiwilligen Sozialjahr ist ein spezielles Ausbildungsverhältnis und unterliegt der Vollversicherung nach dem ASVG (Spezialtatbestand § 4 Abs. 1 Z 11 ASVG), aber ohne Arbeitslosenversicherungspflicht. Aus dem Freiwilligengesetz sowie den Erläuterungen dazu ergibt sich eindeutig, dass kein Dienstverhältnis vorliegt und im BMSVG gibt es für diese Personengruppe auch keine Spezialnorm. 
Achtung: Absolvieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jedoch anstelle des Zivildienstes bei weiterhin aufrechtem Dienstverhältnis ein Freiwilliges Sozialjahr, handelt es sich gemäß § 12c Zivildienstgesetz (ZDG) – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind – um eine den Zivildienst vergleichbare Tätigkeit. Sofern es sich daher nach Maßgabe des ZDG um einen zulässigen Wehrersatzdienst handelt, ist gemäß § 7 Abs. 2 BMSVG ein BV-Beitrag in Höhe von 1,53 Prozent der fiktiven Bemessungsgrundlage von 14,53 Euro pro Tag zu entrichten. Als Abmeldegrund ist "Zivildienst“ anzugeben.

zum Fragen-Antworten-Katalog ...

Oktober 2022

Verzugszinsensatz ab 01.10.2022 
Die temporäre Herabsetzung des Verzugszinsensatzes endet am 30.09.2022. Ab dem 01.10.2022 betragen die Verzugszinsen somit wieder 3,38 Prozent. Folgende Beiträge wurden daher entsprechend angepasst:

Grundlagen A-Z: Verzugszinsen

Grundlagen A-Z: Säumniszuschlag


In weiterer Folge wurde auch der Arbeitsbehelf (Kapitel 3.15. "Zahlungsfrist" auf Seite 59 sowie Kapitel 6.13.2. "Säumniszuschlag" auf Seite 143) aktualisiert:
 
zum Arbeitsbehelf ...