Was passiert mit bestehenden Kassenverträgen für Psychotherapie?
Bestehende Kassenverträge im Bereich der Psychotherapie bleiben ab 1. Jänner weiterhin im bisherigen qualitäts- und mengenmäßigen Umfang aufrecht und gehen unverändert mit allen bestehenden Rechten und Pflichten auf die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) über. Ihre Vertragspartnerin ist somit ab 1. Jänner 2020 automatisch die ÖGK die Rechtsnachfolgerin der neun Gebietskrankenkassen.
Kommt es zu Veränderungen von regionalen Versorgungsmodellen durch die Kassenfusion?
Die unterschiedlichen regionalen Versorgungsmodelle im Bereich der Psychotherapie, die zum Teil von Ländern und der Sozialversicherung gemeinsam finanziert werden, bleiben weiterhin bestehen. Bei der Organisation der Versorgung, wie beispielsweise über Clearingstellen, kommt es ebenfalls zu keinen Änderungen. Sollte es dahingehend jedoch zu Veränderungen kommen, erhalten Sie rechtzeitig alle notwendigen Informationen.
Was ändert sich beim Kostenzuschuss für Patientinnen bzw. Patienten?
Die Höhe des Kostenzuschusses für eine psychotherapeutische Sitzung bleibt unverändert. Die Einreichung der Rechnung durch die Patientinnen bzw. Patienten erfolgt weiterhin in dem für sie zuständigen Bundesland.
Welche Voraussetzungen müssen Patientinnen bzw. Patienten erfüllen um künftig eine Psychotherapie auf Kassenkosten in Anspruch nehmen zu können?
Die derzeitigen Voraussetzungen für die Inanspruchnahmen einer Psychotherapie auf Kassenkosten bleiben auch durch die Kassenfusion weiterhin bestehen. Bewilligungen werden ab 1. Jänner 2020 jedoch grundsätzlich nach den Kriterien jenes Bundeslandes bearbeitet, in dem die Leistung erbracht wird. Regelungen zur ärztlichen Bestätigung ändern sich nicht.
Welche Änderungen gibt es ab 1. Jänner 2020 bei den Kassenformularen?
Die Änderungen an den Formularen beschränken sich auf die Anpassung der Trägerbezeichnungen: aus „GKK“ wird „ÖGK“ und „BKK“ und „SVB“ entfallen. Die Positionierung der Felder bleibt wie bisher bestehen. Mehr…
Darüber hinaus wurden die Formulare an weitere gesetzliche bzw. redaktionelle Änderungen angepasst (z.B. Entfall der DVR-Nummer, Änderung der Bezeichnung „Familienname, Nachname“ in „Familienname“ oder Entfall der angeführten Paragraphen der jeweiligen Krankenordnungen der GKK etc.). Diese Anpassungen wurden mit Ihrer Berufsvertretung und den Interessenvertretungen der Softwarehersteller abgestimmt.