Sie haben Fragen zur neuen Österreichischen Gesundheitskasse?
Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie gesammelt.
Für wen ist die Österreichische Gesundheitskasse zuständig?
Die Österreichische Gesundheitskasse ist seit 1. Jänner 2020 die Krankenversicherung für alle Personen, die bisher bei einer der neun Gebietskrankenkassen versichert waren. Darüber hinaus sind nun auch die Versicherten der bisherigen Betriebskrankenkassen (mit Ausnahme der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe) bei der Österreichischen Gesundheitskasse versichert.
Die Umstellung erfolgte automatisch – Sie mussten sich um nichts kümmern. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin flächendeckend das Leistungs- und Versorgungsangebot in Anspruch nehmen.
Wofür steht die Österreichische Gesundheitskasse?
Die Österreichische Gesundheitskasse ist Ihr größter und erster Partner in allen Fragen rund um Gesundheit und Krankheit.
Wir vereinen Menschlichkeit und Stärke. Uns ist es wichtig, das Gesundheitssystem im Sinne der Versicherten verantwortungsvoll zu gestalten und den Menschen vor Ort individuell und persönlich zu betreuen.
Muss ich etwas tun, um in der Österreichischen Gesundheitskasse versichert zu sein?
Sie müssen sich um nichts kümmern. Wenn Sie bisher bei einer Gebietskrankenkasse oder einer Betriebskrankenkasse (mit Ausnahme der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe) versichert waren, sind Sie seit 1. Jänner 2020 automatisch bei der Österreichischen Gesundheitskasse versichert. Das gilt selbstverständlich auch für Ihre mitversicherten Angehörigen. Sie haben weiterhin Anspruch auf umfassende Leistungen und Services – so wie Sie es auch bisher gewohnt waren.
Was ändert sich für mich?
Ihre Gesundheit steht für uns an erster Stelle. Sie können wie gewohnt mit Ihrer e-card zu Ihrer Vertragsärztin oder Ihrem Vertragsarzt gehen. Die Österreichische Gesundheitskasse stellt Ihnen auch weiterhin ein breites und flächendeckendes Versorgungs- und Leistungsangebot zur Verfügung.
Künftig wird aber vieles noch einfacher und besser für Sie: Wir bauen die digitalen Services aus. Die Leistungen werden schrittweise vereinheitlicht und es sind weniger chefärztliche Bewilligungen nötig. Das geht natürlich nicht von heute auf morgen, sondern erfolgt Schritt für Schritt und wird in den kommenden Jahren spürbare Vorteile für Sie bringen.
Vom Bodensee bis zum Neusiedler See, von Altach bis Zwettl: Die Österreichische Gesundheitskasse steht für Top-Leistungen und hohe Servicequalität. Gleichzeitig werden wir Sie wie gewohnt bestens vor Ort betreuen; Ihre bisherigen Ansprechpartner in den Bundesländern und Bezirken sind weiterhin gerne für Sie da.
Bekomme ich weiterhin meine Leistungen?
Sie können wie gewohnt mit Ihrer e-card zu Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt gehen und brauchen sich um nichts zu kümmern. Es steht Ihnen weiterhin das breite und flächendeckende Versorgungs- und Leistungsangebot zur Verfügung.
Seit dem 1. Jänner 2020 arbeiten wir am Ausbau digitaler Services. Leistungen für alle Versicherten werden Schritt für Schritt österreichweit angeglichen. Es werden weniger chefärztliche Bewilligungen nötig sein.
Welche Vorteile bringt mir die neue Österreichische Gesundheitskasse?
Seit 1. Jänner 2020 sind Sie gemeinsam mit rund 7,2 Millionen Menschen in einer der größten Krankenversicherungen Europas versichert. Wir sind eine Risikogemeinschaft von über sieben Millionen Menschen, die in allen Fragen rund um Gesundheit und Krankheit füreinander einstehen.
Damit ermöglichen wir durch unsere Leistung allen Versicherten – unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten – gleichen Zugang zu einem international hervorragenden Gesundheitssystem. Eine so starke Gemeinschaft bietet zahlreiche Vorteile und Chancen!
Konkret heißt das: Services werden ausgebaut und verbessert, z. B. die integrierte Versorgung für chronisch kranke Menschen. Im Gegenzug fallen viele chefärztliche Bewilligungen weg. Die Leistungen für alle werden Schritt für Schritt österreichweit angeglichen. Obwohl die Österreichische Gesundheitskasse zu den größten Krankenversicherungen europaweit zählt, ist es uns wichtig, weiterhin auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Versicherten eingehen zu können.
Das gewährleisten wir unter anderem auch dadurch, dass die regionalen Versorgungsangebote und Ansprechpartner auch weiterhin bestehen bleiben. Unsere Größe macht uns stark und bietet viele Möglichkeiten – dabei zählt jeder einzelne Mensch, der bestmöglich vor Ort betreut wird.
Wir planen österreichweit und handeln nahe vor Ort bei den Versicherten. In der Österreichischen Gesundheitskasse sind Sie auch weiterhin gut versichert.
Was geschieht mit Anträgen, Rechnungen, Bewilligungen etc., die ich bereits bei meiner Kasse eingereicht habe?
Alle Bewilligungen bleiben selbstverständlich aufrecht: Ihre Anträge werden genauso weiterbearbeitet und Rechnungsbeträge nach Prüfung ausbezahlt.
Bleibt meine e-card weiterhin gültig?
Ihre e-card ist weiterhin der Schlüssel zu allen Gesundheitsleistungen. Sie können wie gewohnt zu Ihrer Vertragsärztin oder Ihrem Vertragsarzt gehen und das breite und flächendeckende Versorgungs- und Leistungsangebot in Anspruch nehmen.
Wird in Zukunft alles teurer?
Im Gegenteil. Mehr als 7,2 Millionen Versicherte bilden seit 1. Jänner 2020 die neue Österreichische Gesundheitskasse – die größte soziale Krankenversicherung im Land; die drittgrößte Krankenversicherung Europas; die stärkste Gemeinschaft zum Schutz Ihrer Gesundheit.
Eine starke Versicherung bietet zahlreiche Vorteile und Chancen. Durch die Österreichische Gesundheitskasse bleiben die Leistungen nicht nur bestehen, sie werden sogar ausgebaut und verbessert – ohne dass es den einzelnen Versicherten mehr kostet. So wird z. B. die integrierte Versorgung für chronisch kranke Menschen ausgebaut. Zusätzlich werden Services und Leistungen seit dem 1. Jänner 2020 Schritt für Schritt österreichweit harmonisiert.
Werden Leistungen gekürzt?
Nein, ganz und gar nicht. Das Gegenteil ist der Fall! Es steht Ihnen nicht nur das gewohnt breite und flächendeckende Versorgungs- und Leistungsangebot zur Verfügung, seit 1. Jänner 2020 arbeiten wir schrittweise an Verbesserungen. Dazu zählen etwa einheitliche Leistungen vom Bodensee bis zum Neusiedler See. Außerdem werden weniger chefärztliche Bewilligungen nötig sein.
Muss ich jetzt nach Wien fahren? Was passiert mit meinen regionalen Einrichtungen?
Seit 1. Jänner 2020 gibt es in Österreich zwar nur noch EINE Österreichische Gesundheitskasse anstatt der neun Gebietskrankenkassen, Sie können sich aber weiterhin an jede Stelle in Ihrem Bundesland wenden. Ihre bisherigen Ansprechpartner sind unter dem Dach der Österreichischen Gesundheitskasse wie immer für Sie da. Zusätzlich stehen Ihnen auch die Service-Einrichtungen in allen anderen Bundesländern zur Verfügung und geben Ihnen Auskunft zu Fragen rund um Ihre Krankenversicherung.
Wird es weiter Vorsorgeprogramme geben?
Selbstverständlich. Gesundheitsförderung und Prävention sind uns ein großes Anliegen. Deshalb bleiben alle Angebote weiter bestehen. Das heißt, auch Ihre regionalen Vorsorgeangebote gibt es weiterhin wie gewohnt. Die Zusammenlegung bietet für Sie jedoch einen großen Vorteil: In den nächsten Jahren werden wir österreichweit das Angebot weiter ausbauen. Dabei werden insbesondere erfolgreiche Programme, die bisher nur regional angeboten wurden, Schritt für Schritt auf ganz Österreich ausgerollt. So können all unsere Versicherten die besten Angebote nutzen.
Auch das Informationsangebot rund um die persönliche Gesundheit wird österreichweit ausgebaut. So werden ab 2020 allen 7,2 Millionen Versicherten das neue Magazin „Meine Gesundheit“ und das Gesundheitsportal www.meinegesundheit.at mit wertvollen persönlichen Tipps und wissenschaftlich fundierten Gesundheitsinformationen zur Verfügung stehen.
Wann werden alle Leistungen innerhalb der Österreichischen Gesundheitskasse harmonisiert werden?
Ein Kernpunkt der SV-Reform ist die Harmonisierung der Leistungen in allen Bundesländern. Die Zusammenführung der Gebiets- und Betriebskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse ist jedoch ein komplexer Prozess, und daher konnten mit 1. Jänner 2020 noch nicht alle Leistungen in den Bundesländern angeglichen werden.
Viele Vorteile werden erst in den kommenden Jahren für Sie spürbar werden. Neben der Angleichung der Leistungen bauen wir die digitalen Services aus und auch bei den Bewilligungen für bestimmte Leistungen wird es zu Vereinfachungen kommen. Gleichzeitig werden wir Sie wie immer bestens vor Ort betreuen; Ihre bisherigen Ansprechpartner in den Bundesländern und Bezirken sind weiterhin gerne für Sie da.
Was wird sich bei den digitalen Services ändern?
Wir wollen unseren Versicherten rasche und effiziente Services bieten. Auch im Online-Bereich wollen wir uns neu aufstellen: Sie werden bei der Österreichischen Gesundheitskasse ein breites Angebot an digitalen Services nutzen können. So stehen Ihnen nicht nur wie bisher die gewohnten Services von Meine SV zur Verfügung. In den kommenden Monaten wird es eine eigene App der Österreichischen Gesundheitskasse geben und auch über die sozialen Medien werden wir Sie über Leistungen, Veranstaltungen und Themen rund um die Gesundheit auf dem Laufenden halten.
Wir wollen Ihnen so viel Service wie möglich einfach und transparent auch online anbieten. Gleichzeitig werden wir Sie wie immer bestens vor Ort persönlich und individuell betreuen; Ihre bisherigen Ansprechpartner in den Bundesländern und Bezirken sind weiterhin gerne für Sie da.
Wie viele Menschen werden bei der Österreichischen Gesundheitskasse versichert sein?
Mehr als 7,2 Millionen Versicherte bilden seit 1. Jänner 2020 die neue Österreichische Gesundheitskasse. Dazu gehören alle bisher bei einer Gebietskrankenkasse Versicherten und ihre mitversicherten Angehörigen. Auch die Versicherten der Betriebskrankenkassen, mit Ausnahme der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe, wurden Teil der Österreichischen Gesundheitskasse. Damit sind wir die größte soziale Krankenversicherung im Land; die drittgrößte Krankenversicherung Europas; die stärkste Gemeinschaft zum Schutz Ihrer Gesundheit.
Wie hoch ist das Budget der Österreichischen Gesundheitskasse?
Die Österreichische Gesundheitskasse sieht den sorgsamen, effizienten und sparsamen Umgang mit Versichertengeldern als obersten Auftrag. Der jährliche Umsatz wird bei rund 15,7 Milliarden Euro liegen. Davon werden mehr als 97 Prozent wieder in Leistungen investiert.
Spezielle Fragen und Antworten für Versicherte der Betriebskrankenkassen Kapfenberg, voestalpine Bahnsysteme, Mondi und Zeltweg
Ich war bisher bei einer Betriebskrankenkasse versichert bzw. anspruchsberechtigt. Was hat sich für mich mit 1. Jänner 2020 geändert?
Seit 1. Jänner 2020 sind all jene, die bisher bei einer Betriebskrankenkasse versichert waren, gemäß ASVG über die Österreichische Gesundheitskasse versichert – genauso wie all jene, die bisher bei einer Gebietskrankenkasse versichert waren. Auch angehörige Anspruchsberechtigte erhalten die ihnen laut ASVG zustehenden Leistungen. Darüber hinaus geltende Leistungsansprüche können bei jener Privatstiftung geltend gemacht werden, die von Ihrem Unternehmen anlässlich der Auflösung Ihrer Betriebskrankenkasse gegründet wurde.
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich bisher bei einer Betriebskrankenkasse versichert bzw. anspruchsberechtigt war?
Sie können sich an alle Kundenservicestellen der Österreichischen Gesundheitskasse wenden.
Wohin sende ich meine Anträge, wenn ich bisher bei einer Betriebskrankenkasse versichert war?
Die Einreichung von Anträgen kann bei all jenen Stellen der Österreichischen Gesundheitskasse erfolgen, die auch für alle anderen ASVG-Versicherten zuständig sind, sofern es sich um Anträge handelt, zu denen Ihnen Leistungen der Österreichischen Gesundheitskasse gemäß dem ASVG zustehen. Darüber hinaus geltende Leistungsansprüche können bei jener Privatstiftung geltend gemacht werden, die von Ihrem Unternehmen anlässlich der Auflösung Ihrer Betriebskrankenkasse gegründet wurde.
Spezielle Fragen und Antworten für Dienstgeberinnen und Dienstgeber
Was ändert sich konkret, und was muss ich als Dienstgeberin bzw. Dienstgeber beachten?
Die Österreichische Gesundheitskasse wird natürlich weiterhin für eine reibungslose Abwicklung der Lohnverrechnung sorgen. Service steht für uns an erster Stelle.
Wenn Sie Beitragskonten in nur einem Bundesland haben, ändert sich für Sie nichts. Ihre üblichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner beraten Sie gewohnt kompetent und unterstützen Sie professionell bei der Durchführung der Lohnverrechnung. Ihr Betrieb wird weiterhin in Ihrem Bundesland betreut.
Wenn Sie Beitragskonten in mehreren Bundesländern haben, wird in Zukunft vieles einfacher für Sie. Sie erhalten bundesweit eine Ansprechstelle für wesentliche Fragen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Melde-, Versicherungs- und Beitragsbereichs – zum Beispiel bei Meldeverspätungen, Verfahren, Ratenvereinbarungen, Mahnungen oder Verzugszinsen. Die regionale Anlaufstelle in dem Bundesland Ihres Firmenhauptsitzes wird zukünftig als „Single Point of Contact“ (SPOC) für Sie da sein.
Was sind die Vorteile für mich und mein Unternehmen?
Im Rahmen der Kassenfusion werden für Sie als Dienstgeberin bzw. Dienstgeber österreichweit einheitliche Standards geschaffen. Künftig wird es beispielsweise einheitliche Regelungen bei Meldeverstößen geben. Der österreichweite Ausbau von betrieblicher Gesundheitsförderung kommt Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genauso zugute wie Ihnen als Unternehmerin oder Unternehmer.
Wo kann ich mich informieren?
Wir werden Sie laufend über verschiedene Infokanäle der neun Gebietskrankenkassen genau informieren. Das Magazin DGservice, die Dienstgeber-Homepages bzw. Newsletter werden ausführlich berichten. Wenn Sie den persönlichen Kontakt bevorzugen, erhalten Sie natürlich jederzeit Auskunft bei Ihren bisherigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern. Darüber hinaus finden Sie auf der neuen Homepage der Österreichischen Gesundheitskasse www.gesundheitskasse.at sowie auf den Internetauftritten der neun Gebietskrankenkassen aktuelle Auskünfte
Wer ist zukünftig meine Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner?
Wenn Sie Beitragskonten in nur einem Bundesland haben, ändert sich für Sie nichts. Ihre üblichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner beraten Sie gewohnt kompetent und unterstützen Sie professionell bei allen Fragen im Melde-, Versicherungs- und Beitragswesen. Ihr Betrieb wird weiterhin in Ihrem Bundesland betreut.
Wenn Sie Beitragskonten in mehreren Bundesländern haben, wird in Zukunft vieles einfacher. Sie erhalten eine bundesweite Ansprechstelle. Die regionale Anlaufstelle in dem Bundesland Ihres Firmenhauptsitzes ist zukünftig als „Single Point of Contact“ (SPOC) für wesentliche Fragen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Melde-, Versicherungs- und Beitragsbereichs, beispielsweise bei Meldeverspätungen, Verfahren, Ratenvereinbarungen, Mahnungen oder Verzugszinsen, da.
Bleiben die örtlichen und sachlichen Zuständigkeiten gleich?
Für mehr als 7,2 Mio. Versicherte und über 285 000 Dienstgeberinnen und Dienstgeber gibt es seit 1. Jänner 2020 nur mehr eine österreichweit tätige Krankenversicherung. Für Dienstgeberinnen und Dienstgeber änderte sich dabei nichts. Sie können sich weiterhin an die gewohnten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Bundesländern wenden. Unternehmen mit Beitragskonten in mehreren Bundesländern haben in wesentlichen Fällen im Zusammenhang mit dem Melde-, Versicherungs- und Beitragswesen eine eigene Ansprechstelle und werden über die künftige Form des Service individuell informiert. Der Beschäftigungsort ist dennoch aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, Wohnbauförderungsgesetz, Arbeiterkammergesetz oder Landarbeiterkammergesetz für die Anknüpfung zum jeweiligen Bundesland maßgeblich. Eine Änderung des Beschäftigungsortes ist nach wie vor bekannt zu geben.
Ändert sich bei ELDA etwas?
Nein, es ändert sich nichts – abgesehen natürlich von den üblichen Neuerungen, die es zu jedem Jahreswechsel gibt.
Muss ich als Dienstgeberin bzw. Dienstgeber Umstellungen (z. B. der Software) vornehmen?
Durch die Fusion der Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse entsteht für Sie kein Umstellungsaufwand. Die Beitragskonten und bereits hinterlegten Bankkontonummern werden wie gewohnt weitergeführt.
Bleiben Bankverbindungen und Einziehungsaufträge bestehen?
Ja, die bereits hinterlegten Bankverbindungen sowie auch erteilte Einziehungsermächtigungen bleiben unverändert aufrecht.
Was ist der SPOC und um welche Themen kümmert er sich konkret?
Der „Single Point of Contact“ (SPOC) ist die bundesweite Ansprechstelle für Dienstgeberinnen und Dienstgeber mit Beitragskonten in mehreren Bundesländern. Der „Single Point of Contact“ richtet sich grundsätzlich nach dem Hauptsitz des Unternehmens.
Für Meldeverspätungen, die Abwicklung bzw. Durchführung von Verfahren zur Feststellung der Versicherungs- oder Beitragspflicht, Verfahren zur Klärung der Versicherungszuordnung und Bescheidanträge im Melde-, Versicherungs- und Beitragsbereich ist der SPOC universelle Anlaufstelle. Ebenso gibt es im Einhebungsbereich österreichweit für Ratenvereinbarungen, Stundungen, Mahnungen und Exekutionsverfahren sowie Insolvenzen einen SPOC als Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner und ausführende Stelle.
Auskünfte sind weiterhin in allen regionalen Vertretungen der Österreichischen Gesundheitskasse möglich – das gilt insbesondere bei Fragen zu Clearingfällen oder zur Entgegennahme von Meldungen.
Muss ich aktiv etwas tun, um mich gegenüber der Österreichischen Gesundheitskasse zu deklarieren, dass ich in mehr als einem Bundesland Beitragskonten habe?
Nein, seitens der Dienstgeberinnen und Dienstgeber besteht kein Handlungsbedarf. Wir kommen auf Sie zu und informieren Sie über Ihre SPOC-Ansprechstelle.
Welche Folgen hat die Verlegung meines Firmensitzes in ein anderes Bundesland?
Bei der Verlegung des Firmensitzes bzw. Hauptsitzes bei bundesländerübergreifenden Dienstgeberinnen und Dienstgebern in ein anderes Bundesland ändert sich der „Single Point of Contact“ (SPOC). Die Ansprechstelle „wandert“ koordiniert mit dem Unternehmen in das Bundesland, in dem sich der neue Firmensitz befindet.
Für eine Dienstgeberin bzw. einen Dienstgeber mit Beitragskonten in einem Bundesland ändert sich die gewohnte Ansprechstelle in der Vertretung der Österreichischen Gesundheitskasse erst dann, wenn der Firmensitz in ein anderes Bundesland verlegt wird. Die Betreuung in Angelegenheiten des Melde-, Versicherungs- und Beitragsbereichs wird durch Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im neuen Bundesland übernommen.
Gibt es für verschiedene Bereiche unterschiedliche SPOCs? Und was haben diese für Aufgaben?
Es wird in jedem Bundesland ein „Single Point of Contact“ (SPOC) geschaffen: Ein Teilbereich für das Melde-, Versicherungs- und Beitragswesen, der für Meldeverspätungen und Verfahren verantwortlich ist. Ein weiterer Teilbereich wird für die Beitragsabfuhr bzw. Beitragseinhebung eingerichtet, der sich um Ratenvereinbarungen, Stundungen, Mahnungen, etc. kümmert.
Zwischen den beiden Bereichen des „Single Point of Contacts“ wird es eine enge Vernetzung und natürlich themenübergreifende Betreuung und Servicierung der Dienstgeberinnen und Dienstgeber geben.
Gibt es aufgrund des „Single Point of Contact“ (SPOC) bei der Meldeverpflichtung bzw. der Meldungsübermittlung Änderungen?
Die bestehenden Beitragskonten werden weitergeführt, daher ändert sich auch nichts im gewohnten Meldeverhalten, der bestehenden Meldeverpflichtung und der konkreten Meldungsübermittlung. Eine Änderung des Beschäftigungsortes ist nach wie vor bekannt zu geben. Die bereits hinterlegten Bankverbindungen sowie auch erteilte Einziehungsermächtigungen bleiben unverändert aufrecht.
Warum ist bei der Anmeldung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin die Zuordnung zum Bundesland wichtig?
Eine Zuordnung zum jeweiligen Bundesland ist aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, Wohnbauförderungsgesetz, Arbeiterkammergesetz oder Landarbeiterkammergesetz nach wie vor notwendig. Die Anknüpfung zum jeweiligen Bundesland ergibt sich durch den Beschäftigungsort. Eine Änderung des Beschäftigungsortes ist daher wie bisher bekannt zu geben.
Was geschieht bei Dienstgeberinnen und Dienstgebern mit Beitragskonten in mehreren Bundesländern, wenn auf einem Konto ein Guthaben besteht, auf einem anderen aber ein Rückstand?
Zuerst wird in solchen Fällen seitens des „Single Point of Contact“ (SPOC) versucht, durch Kontakt mit dem Unternehmen abzuklären, was mit dem Kontoguthaben geschehen soll. Teilt die Dienstgeberin oder der Dienstgeber mit, in welcher Form die Beitragskonten abzudecken sind, wird der „Single Point of Contact“ dem Widmungswillen des Unternehmens nachkommen. Nur wenn das Unternehmen keinen Widmungswillen bekannt gibt, erfolgt eine Widmung wie bisher durch den Krankenversicherungsträger.
Es wird natürlich keine Einbringungsmaßnahmen seitens der Österreichischen Gesundheitskasse geben, wenn auf einem Konto ein Guthaben besteht, mit dem ein Rückstand auf einem anderen Konto ausgeglichen werden könnte. Auch Verzugszinsen werden keine verrechnet.
An wen wende ich mich für die Ausstellung von A1-Bescheinigungen bzw. wo kann ich diese beantragen?
Wenden Sie sich an die bisherigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Diese kümmern sich um Ihr Anliegen.
Wer führt bereits anhängige Verfahren bzw. wer ist für diese der richtige Ansprechpartner?
Egal, ob es sich um Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG), andere Verwaltungsverfahren oder Verfahren vor den ordentlichen Gerichten handelt, wird dieses regional im Bundesland von den bisherigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern weitergeführt. Diese stehen Ihnen für alle diesbezüglichen Fragen zur Verfügung.
An welche Stelle wenden sich Dienstgeberinnen und Dienstgeber mit Beitragskonten in mehreren Bundesländern, wenn sie Fragen zur Beitragsvorschreibung anlässlich einer abgeschlossenen Lohnabgabenprüfung haben?
Für Unternehmen, die in mehreren Bundesländern tätig sind, ist der „Single Point of Contact“ (SPOC) für entsprechende Anfragen und gegebenenfalls Anträge die richtige Anlaufstelle. Verfahren in Verbindung mit Lohnabgabenprüfungen werden ebenfalls vom „Single Point of Contact“ geführt. Für Dienstgeberinnen und Dienstgeber mit Standort in einem Bundesland ändert sich nichts. Sie können sich nach wie vor an ihre bisherigen regionalen Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner wenden.
Warum ist der Beschäftigungsort wichtig?
Der Beschäftigungsort ist aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, Wohnbauförderungsgesetz, Arbeiterkammergesetz oder Landarbeiterkammergesetz für die Anknüpfung zum jeweiligen Bundesland maßgeblich. Eine Änderung des Beschäftigungsortes ist nach wie vor bekannt zu geben.
Informationen für Vertragspartnerinnen und Vertragspartner
Informationen für Vertragspartner zur Kassenfusion
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