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Leistungen der Krankenversicherung

Wer zahlt was? Durch eine Versicherung bei einer Krankenkasse haben Sie, wenn Sie krank sind, Anspruch auf eine ausreichende und angemessene Krankenbehandlung.

Cover Buch Kompetent als Patientin und Patient

Kassenärztinnen und Kassenärzte behandeln Versicherte auf Basis von Verträgen zwischen den Krankenversicherungen und den Ärztekammern. Es besteht ein sogenannter „Leistungskatalog“ der Versicherungen, in denen genau beschrieben ist, welche Maßnahmen die Versicherung übernimmt. Über die vertraglichen Leistungen hinaus können Kassenärztinnen und Kassenärzte zusätzliche Angebote vorschlagen. Die Kosten dafür müssen jedoch selbst getragen werden. Bevor man eine Leistung, die nicht im Katalog ist, in Anspruch nimmt, sollte man sich also zuerst den Nutzen des Angebots überdenken. Leistungen, die bereits von vornherein nicht der Krankenbehandlung dienen (Führerscheinuntersuchung, etc.), müssen immer privat bezahlt werden.

Welche Leistungen Sie erhalten, ist abhängig von der Krankenversicherung, bei der Sie versichert sind. Bei Fragen zu Leistungen, berechtigten Ansprüchen und Kostenersatz, erkundigen Sie sich direkt bei der für Sie zuständigen Krankenversicherung.

Was ist der Unterschied zwischen Kassen- und Wahlärztinnen bzw -ärzten?

Wie bekomme ich eine Kostenerstattung bei Wahlärztinnen und Wahlärzten?

Welche Leistungen muss ich selbst bezahlen?

Zuletzt aktualisiert am 19. März 2024