Wahlärzte/Wahlärztinnen sind freiberufliche Ärzte und haben (im Gegensatz zu Vertrags- bzw. „Kassenärzten“) keinen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).
Wenn Sie von einem Wahlarzt/einer Wahlärztin behandelt werden, brauchen Sie keine e-card vorlegen. Sie müssen die Behandlung selber bezahlen. Im Anschluss an eine Behandlung beim Wahlarzt/bei der Wahlärztin können Sie bei der ÖGK einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Die ÖGK zahlt Ihnen einen Teil der Kosten zurück.