In diesem Fall bezahlen Sie dem Therapeuten bzw. der Therapeutin das Privathonorar und reichen die Rechnung mit dem Zahlungsnachweis bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ein.
Voraussetzungen dafür sind:
- Der Therapeut oder die Therapeutin ist in die Psychotherapeutenliste des Bundesministeriums für Gesundheit eingetragen
- Die Bestätigung über die ärztliche Untersuchung (eingeholt vor der 2. Therapiestunde) liegt vor
Die Höhe des Kostenzuschusses hängt von der Therapieart (Einzel-, Gruppen-, Paar-, Familientherapie) und von der Dauer der Sitzung ab. Der Kostenzuschuss für eine Einzelsitzung beträgt € 28,00.
In der rechten Navigationsleiste finden Sie das Formular "Antrag auf Kostenerstattung/ Kostenzuschuss für Psychotherapie"
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