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Sozialversicherungswerte für 2020

Stand: 01.01.2020


Nachstehend finden Sie eine Zusammenfassung sämtlicher für die Lohnverrechnung relevanten Beitragssätze sowie die der jährlichen Anpassung unterliegenden "veränderlichen" Werte des aktuellen Jahres.

Aufwertungszahl1,031
Höchstbeitragsgrundlagen 

täglich€ 179,00
monatlich€ 5.370,00
für freie Dienstverträge ohne SZ-Anspruch€ 6.265,00
Sonderzahlungen pro Kalenderjahr€ 10.740,00
Geringfügigkeitsgrenze 

monatlich€ 460,66
Beiträge in %
Krankenversicherung (KV) inkl. sämtlicher Zusatz- und Ergänzungsbeiträge7,65 %
Unfallversicherung (UV)
1,20 %
Pensionsversicherung (PV)22,80 %
Arbeitslosenversicherung (AV)6,00 %
Nebenbeiträge in %
Arbeiterkammerumlage (AK)0,50 %
Landarbeiterkammerumlage (LK)0,75 %
Insolvenz-Entgeltsicherungszuschlag (IE)0,20 %
Nachtschwerarbeits-Beitrag (NB)3,80 %
Schlechtwetterentschädigungsbeitrag (SW)1,40 %
Wohnbauförderungsbeitrag (WF)1,00 %
Beitrag zur Betrieblichen Vorsorge (BV)1,53 %
Versichertenanteil am AV-Beitrag bei geringem Einkommen in %
bis € 1.733,000 %
über € 1.733,00 bis € 1.891,001 %
über € 1.891,00 bis € 2.049,002 %
über € 2.049,003 %
Lehrlingsanteil am AV-Beitrag bei geringem Einkommen in %
bis € 1.733,000 %
über € 1.733,00 bis € 1.891,001 %
über € 1.891,00 1,20 %
Beitragsgrundlagen
für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten - täglich
€ 28,91
für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten - monatlich€ 867,30
für Zivildiener - täglich
€ 40,67
für Zivildiener - monatlich€ 1.220,10
für Asylwerberinnen und Asylwerber und hilfs- und schutzbedürftige Fremde mit Grundversorgung - täglich
€ 38,94
für Asylwerberinnen und Asylwerber und hilfs- und schutzbedürftige Fremde mit Grundversorgung - monatlich
€ 1.168,20
Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung für Fachkräfte in der Entwicklungshilfe
€ 1.922,59
Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener
€ 5,72
Grenzwert für die Dienstgeberabgabe
€ 690,99
Service-Entgelt (für das Jahr 2021, fällig am 15.11.2020)
€ 12,30
Auflösungsabgabe
Endet das Beschäftigungsverhältnis rechtlich nach dem 31.12.2019, ist die Auflösungsabgabe nicht (mehr) zu entrichten.
Weiterbildungsbeitrag nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (Sozial- und Weiterbildungsfonds-Beitrag)
für überlassene Arbeiterinnen und Arbeiter und Angestellte
0,35 %

Kurzübersicht

Hier können Sie unsere Kurzübersicht downloaden:

Sozialversicherungswerte 2020 - barrierefrei gemäß PDF/UA (62.8 KB)