Um den Anspruchsberechtigten der Österreichischen Gesundheitskasse die erforderlichen psychotherapeutischen Behandlungen als Sachleistung (ohne Vorleistung) zu ermöglichen, wurden u.a. Verträge mit
abgeschlossen.
Der VaP und die WGPV verfügen jeweils über ein Kontingent von Behandlungseinheiten („Kassenstunden“), die von den für die genannten tätigen niedergelassenen Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten auf Rechnung der Österreichischen Gesundheitskasse erbracht werden können. Die Verteilung der Behandlungseinheiten auf die Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten erfolgt jeweils durch die Vereine.