Patientinnen/Patienten von Logopädinnen/Logopäden ohne Kassenvertrag haben die Möglichkeit nach Inanspruchnahme der Leistung Kostenersatz bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) entweder persönlich in einer Kundenservicestelle oder per Post zu beantragen. Dazu notwendig sind
eine saldierte, detaillierte Originalhonorarnote mit genauen Angaben über die erbrachten Leistungen
Name der Patientin/des Patienten und SV-Nr.
Behandlungsdaten
Art und Dauer der einzelnen Behandlungen
Diagnose
Stampiglie der Therapeutin/des Therapeuten
eine bewilligte Verordnung oder bewilligter Behandlungsplan und Verordnung
ein ausgefülltes Antragsformular für Kostenerstattung
Wenn Anspruchsberechtigte der ÖGK logopädische Behandlungen bei einer Logopädin/einem Logopäden ohne Kassenvertrag in Anspruch nehmen, haben sie nur dann Anspruch auf Kostenerstattung, wenn die betreffende Logopädin/der betreffende Logopäde in die Liste der Wahllogopädinnen/Wahllogopäden eingetragen ist.
Ansuchen um Eintrag in die Liste der Wahllogopädinnen/Wahllogopäden
Grundlegende Voraussetzungen für eine erfolgreiche Eintragung in die Liste sind eine
abgeschlossene Berufsausbildung und
der Nachweis ausreichender Berufserfahrung – i.e. der Nachweis beruflicher Tätigkeit als Logopädin/Logopäde im Rahmen von Einrichtungen, die als Ausbildungseinrichtungen zugelassen sind, NACH Erhalt des Diploms für die Dauer eines Jahres auf Basis einer 40-Stundenwoche (bei geringerer Wochenstundenzahl entsprechende Verlängerung der Dauer).
Beim Ansuchen vorzulegen sind das
Diplom (Abschrift) und eine entsprechende Bestätigung der
Dienstgeberin/des Dienstgebers über die berufliche Tätigkeit sowie allfällige Dokumente über
etwaige Zusatzqualifikationen, Fortbildungsdiplome etc. Gerne kann die
Bewerbung samt Unterlagen im pdf-Format
im Anhang per E-Mail gesendet werden.
Weitere Informationen sowie das Formular zur Kostenerstattung finden Patientinnen/Patienten in allen Kundenservicestellen der ÖGK, sowie auf der Website unter Kostenerstattung.