Vor Anfertigung des abnehmbaren Zahnersatzes gleichgeltend vor Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung mit abnehmbaren Geräten ist die Genehmigung der Kasse mittels "Antrages auf Kostenübernahme für Zahnersatz" mittels "Antrages auf Kostenübernahme kieferorthopädischer Behandlung" einzuholen. Die Versicherten (Angehörigen) haben für diese Leistungen eine Zuzahlung aus eigenem zu tragen. Der Anteil der Kasse wird direkt mit der Kasse verrechnet.
Die unten angeführten Anträge sind von den Vertragszahnärztinnen/den Vertragszahnärzten auszufüllen und der Patientin/dem Patienten auszuhändigen.
- Antrag auf Kostenübernahme für Zahnersatz
- Antrag auf Kostenübernahme kieferorthopädischer Behandlung
Die Anträge können wie folgt eingereicht werden:
- per Post:
Österreichische Gesundheitskasse
Gruppe Zahnbehandlung-Zahnersatz
1100 Wien, Wienerbergstraße 15-19 - zur Weiterleitung in:
einer Kundenservicestelle der Österreichischen Gesundheitskasse - persönlich abgeben in:
Gruppe Zahnbehandlung-Zahnersatz
(Kundenverkehr: Montag bis Freitag von 7.00 bis 14.30 Uhr)
Österreichische Gesundheitskasse
1100 Wien, Wienerbergstraße 15-19
Die Bewilligung von Anträgen auf Kostenübernahme für Zahnersatz bzw. Kostenübernahme kieferorthopädischer Behandlung wird auch in den Kundenservicestellen der Österreichischen Gesundheitskasse in Wien durchgeführt.