Das Vertragsverhältnis mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) über Vorsorgeleistungen kommt durch Abschluss eines Vorsorgeuntersuchungseinzelvertrages zwischen der Ärztin/dem Arzt bzw. der Gruppenpraxis und der ÖGK zustande.
Integrierender Bestandteil dieses Einzelvertrages ist der zwischen der Österreichischen Ärztekammer und dem Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger abgeschlossene Vorsorgeuntersuchungs-Gesamtvertrag, der auch für die ÖGK gilt.
Vorsorgeuntersuchungseinzelverträge können für folgende Fachsparten abgeschlossen werden:
- Ärztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin sowie fachgleiche Gruppenpraxen für Allgemeinmedizin
- Fachärztinnen/-ärzte für Innere Medizin sowie fachgleiche Gruppenpraxen für Innere Medizin
- Fachärztinnen/-ärzte für Lungenkrankheiten sowie fachgleiche Gruppenpraxen für Lungenkrankheiten
Der Vorsorgeuntersuchungseinzelvertrag ist unabhängig vom Bestehen eines kurativen Einzelvertrages. Bei Erfüllen der generellen Voraussetzungen hat jede niedergelassene Ärztin/jeder niedergelassene Arzt sowie jede Gruppenpraxis der genannten Fachgruppen Anspruch auf Abschluss eines Vorsorgeuntersuchungseinzelvertrages.