Wer kann Zuschüsse beantragen?
Versicherte der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) – auch für seine/ihre Angehörigen.
Wie kann ein Zuschuss beantragt werden?
Für einen Zuschuss aus dem Unterstützungsfonds ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Diesem Antrag legen Sie bitte jene Unterlagen bei, die im Antragsformular angeführt werden. Wesentlich sind die Einkommensnachweise von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (z. B. Lohn-/Gehaltszettel, Pensionsnachweis) einen Monat vor Antragstellung sowie Rechnungen, Kostenvoranschläge usw.
Für welche Leistungen können Zuschüsse erbracht werden?
Zuschüsse sind grundsätzlich nur für jene Leistungen möglich, für die die ÖGK zuständig ist, z. B.:
- Krankenhauskosten für Angehörige
- Heilbehelfe/Hilfsmittel
- Psychotherapie
- Zahnersätze
- Zahnspangen
Die Kosten müssen mindestens EUR 40,00 betragen und können auch gesammelt eingereicht werden.
Was kann z. B. nicht eingereicht werden?
- Aufzahlungen für persönlich gewünschte Ausführungen von Heilbehelfen und Hilfsmitteln (Hörgeräte etc.)
- Bestattungskosten
- Kosten für Rehabilitations-/Erholungs- oder Kuraufenthalte
- Kostenbeitrag für Spitalsaufenthalte von Versicherten
- Umbau- oder Lebenserhaltungskosten
Wo gibt es Anträge?
Das Ansuchen für die Gewährung eines Zuschusses liegt im Kundenservice auf. Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch den Antrag zu.
Weiters können Sie den "Antrag um Gewährung eines Zuschusses aus dem Unterstützungsfonds" auch hier ausdrucken:
Antrag Unterstützungsfonds (1.0 MB)
Wer entscheidet über den Antrag?
Die Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses trifft der Landesstellenausschuss.
Nach welchen Kriterien erfolgt die Entscheidung?
Die Zuschüsse werden anhand der österreichweit einheitlichen Richtlinien im Einzelfall festgelegt. Dabei werden Ihre finanziellen und persönlichen Verhältnisse geprüft. Die Zuschusshöhe orientiert sich an Ihrem Netto-Einkommen; zudem wird auch das Einkommen von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen berücksichtigt.
Werden Sie über das Ergebnis der Antragstellung automatisch informiert?
Ja, Sie erhalten über die Entscheidung eine schriftliche Verständigung.
Wo kann der Antrag gestellt werden?
- In einer Kundenservicestelle
oder in der
- Leistungsabteilung
10, Wienerbergstraße 15-19, Erdgeschoß, Zimmer E95
Telefon: +43 5 0766-112422, -112601, -112603, -113135
Fax: +43 5 0766-113712
Bei persönlicher Vorsprache erreichen Sie uns:
Montag bis Freitag von 7.00 bis 14.30 Uhr
(außer an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember)